Wer wird vor Verwaltung eher recht bekommen?
A: ich
B: mein Nachbar
Sachverhalt: mein nachbar hat sich schon 2x bei mir beschwert, dass er meine schritte hört und auch mal wenn ich eine schublade öffne halt auch mal nach 22 uhr weil ich aucch dann mal laufen muss auf klo oder so hat er gesagt er hört es.
wenn er nun die verwaltung anruft und will dass sie mich kündigen wem gibt die verwaltung eher recht
ps: auch ich höre die schritte des anderen nachbarn oben mir sehr laut. Heute morgen bin ich sogar aufgeweckt wegen dem
5 Antworten
Wenn er sich darüber beschwert dass du dich in deiner Wohnung bewegst wird ihm das nichts bringen außer vllcht den Spaß am rumjammern. Gibt ja solche Leute.
So lange du nicht in Schuhen oder High Heels durch die Wohnung läufst, können sie gar nichts sagen. Kannst ja nicht durch die Wohnung schweben
Dann steht Aussage gegen Aussage. Was sollen sie denn machen? Dir das laufen verbieten? Es scheint nun einmal ein sehr hellhöriges zu sein. Man nimmt es hin oder zieht um
Du kriegst recht weil das Sachen sind die zur Zimmerlautstärke zählen. Es ist ja nicht dein Problem wenn das Haus Schrott ist. Sie werden dir vielleicht sagen dass du versuchen sollst etwas leiser zu sein, mehr können die aber auch nicht machen. Wenn dein Nachbar so empfindlich ist sollte er umziehen.
Kündigung, weil du nachts zur Toilette läufst…
über so ein Mandat freut sich jeder Anwalt, einfacher gehts kaum.
Da passiert rein gar nichts, wenn das alles war.
Wenn die Wohnung so hellhörig ist, dann ist das eben so. Man kann nicht verlangen das du dich an 22 Uhr nicht mehr bewegst. Das ist lächerlich.
Nein mache ich nicht aber was wenn wr sagt ich mach es