Schneller als 25 Km/h fahren, bei einem "Mofa-Schein"?
Hi,
Ich wollte mal fragen was mögliche Strafen sind, wenn man mit der "Mofa-Prüfbescheinigung", schneller als 25 Km/h fährt? Und welche Führerschein Klasse das ist?
LG. desdorfkind
4 Antworten
Das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis, mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht.
Das Gefährt darf bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren. Bauartbedingt, das bedeutet, dass es nicht genügt, dass du nicht schneller fährst, als du darfst, sondern das Mofa darf auch nicht schneller fahren können, und wenn du noch so sehr Gas gibst.
Bei mehr als 25 km/h wäre die Klasse AM notwendig, also ein "richtiger" Führerschein, nicht nur eine Prüfbescheinigung.
Auch wenn häufig von einem "Mofa-Führerschein" gesprochen wird, so handelt es sich lediglich um eine Prüfbescheinigung und nicht um einen Führerschein...
Mit dieser Prüfbescheinigung darf man dann Mofas, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h fahren.
Fährt man schneller, dann reicht die Prüfbescheinigung nicht mehr aus und man würde die Fahrerlaubnisklasse AM oder höher benötigen.
Hat man die nicht, so fährt man ohne die notwendige Fahrerlaubnis und begeht damit eine Straftat.
Vom Alter abhängig sind dann Sozialstunden, Geld- und/oder Freiheitsstrafen möglich.
In der Regel Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das PflVG und die eben du dein Teil frisierst Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Die ersten zwei Straftaten sind es aber in der Regel immer.
Bei einem liegt eine Versicherung für ein Mofa vor und beim anderen für ein Kleinkraftrad.
Das sind unterschiedliche Fahrzeugtypen und somit benötigt man auch unterschiedliche Versicherungen.
Somit hat das Mofa nachdem es statt 25 dann 45 fährt keine Versicherung mehr.
Ich verstehe leider nicht, wie eine Gefahrerhöhung dazu führt, dass sich der Vertrag selbstständig in Luft auflöst. Kannst du bitte die entsprechende Stelle der KfzPflVV zitieren, in der du das gelesen hast? Ich dachte bisher immer scheinbar irrtümlich, dass eine Gefahrerhöhung lediglich eine Leistungsfreiheit im Innenverhältnis zur Folge hat, so wie es §5 Abs 3 KfzPflVV vorsieht, was die Versicherung letztendlich laut §117 Abs 1 VVG zur Leistung gegenüber dem Geschädigten zwingt, aber scheinbar irre mich da. Hast du abschließend evtl noch ein Aktenzeichen eines Urteils, bei dem diese neuartige Vorgehensweise bestätigt wurde, den Unfallgegner auf seinem Schaden sitzen zu lassen, nur weil eine Eigenschaft des Fahrzeugs nicht dem versicherten Wagnis entspricht?
https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/umbau-eines-motorrads-kann-verlust-der-versicherung-bedeuten
Also ich kann nur sagen, dass wir das schon mehrfach angezeigt haben und es damit auch nie Probleme gab.
Denn wenn ich die Geschwindigkeit des Mofas erhöhe erlischt ja automatisch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis // Zulassung kann man ja grundsätzlich nicht versichern.
Also ich bin mir gerade auch nicht sicher, weil ich unterschiedliche Dinge gelesen habe, aber das ist zumindest mein letzter Stand.
Aber ich erfrage das gerne nochmal bei unseren Spezialisten.
Dazu meint beispielsweise das OLG Köln, Beschluss vom 16.12.2003 - Ss 508/03:
Die Auslegung des Amtsgerichts, infolge der von dem Angeklagten vorgenommenen technischen Veränderung sei das Mofa unbeschadet eines ursprünglich abgeschlossenen Versicherungsvertrages zur Tatzeit nicht mehr versichert gewesen, trifft nicht zu.
Zwar ist durch diese Veränderung eine Gefahrerhöhung (§ 23 VVG) eingetreten. Aus einer solchen Gefahrerhöhung ergeben sich als Rechtsfolgen aber lediglich ein Kündigungsrecht des Versicherers (§ 24 VVG) und eine Leistungsfreiheit im Falle des Eintritts einen Versicherungsfalls nach Gefahrerhöhung
Okay, dann bin ich da vielleicht falsch informiert.
Icv erfrage das nochmal bei unseren zuständigen Kollegen.
Kommt auf die Geschwindigkeit (die es von Haus aus fährt!) an, ob das noch in der Toleranz ist.
Wenn es in der Toleranz ist, passiert nüscht. Gibt keine gesetzliche Regelung afaik, aber im Urteil des OLG Karlsruhe (1 Ss 73/02) wurden mal 20% festgelegt. Also ab 30 km/h wird's kritisch.
Wenn's drüber ist, wie mehrmals geschrieben:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil dann brauchst du AM.
- Ggf. Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis
- Ggf. Fahren ohne Versicherungsschutz
Wie kann es die Regel sein, dass ein Verstoß gegen das PflVG vorliegt, wenn das Fahrzeug in der Regel versichert ist und lediglich eine Gefahrerhöhung (45km/h-KKR statt 25km/h-Mofa) vorgenommen wird? Bauen die Mopedschrauber jedesmal einen anderen Rahmen ein, so dass es sich um ein neues Fahrzeug handelt?