Schilderwald StVO?

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Grundsätzlich:

  • Ohne Pfeile bedeutet dieses Zeichen "eingeschränktes Haltverbot", man darf also kurzzeitig halten, ohne zu parken.
  • Pfeile, die oben angebracht sind und zur Fahrbahn hin zeigen, bedeuten immer, dass das Zeichen ab diesem Schild gilt.
  • Pfeile, die unten angebracht sind und von der Fahrbahn weg zeigen, bedeuten immer, dass das Zeichen bis zu diesem Schild (also danach nicht mehr) gilt.
  • Bei den Zeichen, bei denen der Pfeil oben nach links zeigt, steht das Schild rechts von der Fahrbahn (das ist die übliche Aufstellung). Zeigt der obere Pfeil nach rechts, steht das Schild somit am linken Fahrbahnrand (dies ist eigentlich ausschließlich in Einbahnstraßen der Fall).

Somit können wir die Zeichen wie folgt bezeichnen:

Eingeschränktes Haltverbot

  1. gilt sowohl vor als auch nach diesem Schild (Aufstellung rechte Seite)
  2. gilt ab diesem Schild (Aufstellung linke Seite/Einbahnstraße)
  3. gilt nach diesem Schild nicht mehr (Aufstellung linke Seite/Einbahnstraße)
  4. gilt ab diesem Schild (Aufstellung rechte Seite)
  5. gilt nach diesem Schild nicht mehr (Aufstellung rechte Seite)
  6. gilt sowohl vor als auch nach diesem Schild (Aufstellung linke Seite/Einbahnstraße)
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Inkognito-Nutzer   09.04.2025, 13:25

Sehr kompetente und hilfreiche Antwort.
Inzwischen habe ich auch die offiziellen Nummern (zum Zeichen 286) gefunden.

https://www.strassenausstatter.de/?s=286&post_type=product

KevinHP  09.04.2025, 13:35
@Inkognito-Beitragsersteller

Geregelt sind diese Variationen (mit den Nummern) in der VwV-StVO, dort in Anlage 3 (VzKat Teil 3).

In der StVO ist es § 41 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 8 (in lfd. Nr. 61 – dort sind die Pfeile beschrieben). Und in § 39 Absatz 9 StVO ist die "Verknüpfung" zum VzKat.

Ich würde da nicht parken, weil ich das nicht mache. Aber die Knolle ist bezahlbar. Und wie das Schild aussieht ist eigentlich egal.

Nur bei Abschleppen würde ich doch ganz genau prüfen, ob das Schild rechtmäßig aufgestellt und falls noch relevant rückseitig gekennzeichnet wurde. Straßenbreite ist auch rechtlich relevant. Denn das ist es oft alles nicht rechtmäßig.

In meiner Stadt gibt es genug Parkraum, da muss man kein Streit eingehen, wenn parken als unerwünscht gekennzeichnet ist dort parke ich nicht.


Inkognito-Nutzer   09.04.2025, 13:27

Wenn man noch VOR Schild 4 steht oder hinter Schild 5, hat man z.B. kein Knöllchen zu befürchten. Wer sollte da streiten?

buggless  09.04.2025, 13:32
@Inkognito-Beitragsersteller

Parke da einfach nicht, wenn es nicht gewünscht ist. Und wenn in deiner Stadt der Abzocke oder Parkplatzkrieg ausgebrochen ist. Gibt es andere Möglichkeiten sich zu wehren. Und die sind unglaublich schmerzhaft und teuer für die Stadt, dass es sich für die nicht für die lohnt.

Inkognito-Nutzer   09.04.2025, 13:36
@buggless

Wenn es dort erlaubt ist, warum sollte ich da nicht parken?
Straßenrand-Parkplätze sind (deswegen die Pfeile) in Bereiche aufgeteilt. Außerhalb dieser Bereiche kann man stehen, sonst wäre eine Kennzeichnung (Anfang Parkverbot --> Ende Parkverbot) sinnlos.

Nr. 2 ist das gleiche wie Nr. 5. Eingeschränktes Halteverbot rechts vom Schild, erkennbar an am rechtsweisenden weißen Pfeil.

Nr. 3 ist das gleiche wie Nr. 4. Eingeschränktes Halteverbot links vom Schild, erkennbar an am linksweisenden weißen Pfeil.

Nr. 6 ist das gleiche wie Nr. 1. Eingeschränktes Halteverbot beidseits vom Schild, erkennbar an an weißen Pfeilen in beide Richtungen.

Ihr habt ja sicher neuere Erfahrungen, als ich.

Von jemandem mit einem guten Maß an Lebenserfahrungen hätte ich eigentlich erwartet, dass ihm klar ist dass sich das Design auch mal ein Bisschen ändern kann, ohne dass sich die Bedeutung des Verkehrszeichens ändert.


ascii0815  09.04.2025, 16:32

Von "das gleiche" kann nun wirklich nicht die Rede sein. Nr. 2 ist zum Beispiel Beginn des Haltverbotes, Aufstellung links und Nr. 5 Ende des Haltverbotes, Aufstellung rechts. Das ist schon ein wichtiger Unterschied.

Von "rechts" und "links" vom Schild kann außerdem nur die Rede sein, wenn sie parallel zur Fahrbahn aufgestellt sind, was eher selten der Fall ist. Daher ist in der StVO auch von zur Fahrbahn weisenden bzw. von der Fahrbahn wegweisenden Pfeilen die Rede.

Es handelt sich nicht um eine Änderung des Designs.

RedPanther  09.04.2025, 17:34
@ascii0815

Mag sein, dass es im Behördensprech bei der Bezeichnung der Schilder so ist.

Ich frage mich jetzt aber gerade, wie du das so beim Fahren machst, wenn du so ein Schild siehst: Schlägst du dann erstmal nach, ob das nun offiziell als Beginn oder als Ende des eingeschränkten Halteverbots bezeichnet ist und fängst an, darüber zu philosophieren ob der Pfeil oben oder unten für die fragliche Straßenseite korrekt ist?

Ich jedenfalls nicht.

Ich schaue, an welchem Straßenrand das Schild steht und in welche Richtung der Pfeil zeigt. Da darf ich nicht parken. Und in der Beziehung kann mir scheißegal sein, ob der Pfeil oben oder unten ist und ob das nun in irgendeiner Schildertafel als Anfang oder Ende bezeichnet ist.

Von "rechts" und "links" vom Schild kann außerdem nur die Rede sein, wenn sie parallel zur Fahrbahn aufgestellt sind, was eher selten der Fall ist.

Ich schaue von meinem Fahrersitz, der doch ein gutes Stück vom Straßenrand entfernt ist, sowieso schräg auf den Straßenrand und auf das Schild. Da ist die Beziehung zwischen rechts&links bzw. hinten&vorne in meinen Augen absolut eindeutig.

Mag sein, dass es Leute gibt, die genau über dem Straßenrand sind, wenn sie ein Schild sehen, und nicht das räumliche Vorstellungsvermögen haben, sich das Schild bedarfsweise gedanklich so hinzudrehen dass sie es verstehen.

ascii0815  09.04.2025, 17:41
@RedPanther

Ich kann deine Sichtweise gut nachvollziehen. Dennoch halte ich es für problematisch, ein Zeichen für den Beginn und eines für das Ende eines Haltverbotes als "das gleiche" zu bezeichnen. Es handelt sich eindeutig um verschiedene Verkehrszeichen mit unterschiedlicher Bedeutung, nicht um ein geändertes Design.

Um noch deine Frage zu beantworten: Ich brauche nichts nachzuschlagen oder zu philosophieren, da mir die Bedeutung der Verkehrszeichen bekannt ist.

Inkognito-Nutzer   09.04.2025, 18:32
@ascii0815

Vielleicht kann ich noch etwas zur Herkunft der Frage aufklären.
Als ich solche Schilder bestellte (für die rechte Fahrbahnseite), wurde mir vom Hersteller gesagt, dass bei der Bestellung für Schild 4 und 5 einfach 2 mal dasselbe Schild bestellt werden muss.
Erst verstand ich nicht, was gemeint war, bis ich darauf kam, dass das Schild bei der Montage nur um 180 Grad gedreht wird, so dass der Pfeil von "oben nach links" zu "unten nach rechts" wird.

Daher ist es auch NICHT egal, dass Nr. 2 und 5 gleich sind, denn 2, 3 und 6 sind nur für den linken Fahrbahnrand zugelassen, wie mir Kevin HP eindeutig nachgewiesen hat.

Diese Schilder bedeuten noch immer das gleiche wie 1980 als ich meinen Führerschein gemacht habe.

In der STVO findest Du auch alle Verkehrsschilder nebst Erklärungen.


Inkognito-Nutzer   09.04.2025, 13:13

@seeheldin: In dem Jahr habe ich meine auch gemacht und weil mir 3 Schilder unbekannt vorkamen, stelle ich hier meine Frage an die Jüngeren, da sich Gesetze oft ändern.
Siehe z.B. das Schild vorm Bahnübergang (240 m davor).

KevinHP  09.04.2025, 13:12
In der STVO findest Du auch alle Verkehrsschilder nebst Erklärungen.

Das stimmt nicht ganz. Tatsächlich sind die Schilder mit Pfeilen allesamt in der VwV-StVO geregelt.

ascii0815  09.04.2025, 13:37
@KevinHP

Die Bedeutung der Pfeile wird in Anlage 2 der StVO erläutert. Allein sind dort nicht alle Ausführungen bildlich aufgeführt. Dazu muss man in den Verkehrszeichenkatalog schauen. In der VwV-StVO selbst steht dazu auch nicht mehr als in der StVO.

KevinHP  09.04.2025, 13:38
@ascii0815

Es sind keine Ausführungen mit Pfeilen bildlich aufgeführt. Ich meinte die Abbildungen, diese findest du in der VwV-StVO, Anlage Teil 3. Die gesetzliche Regelung trifft sowohl die StVO, als auch die VwV-StVO durch § 39 Absatz 9.

ascii0815  09.04.2025, 13:48
@KevinHP

Ja, es sind nicht alle Verkehrszeichen einzeln mit Nummer und Bild aufgeführt, deren Bedeutung jedoch schon. Insofern würde ich Seeheldin Recht geben. Von Abbildungen ist ja keine Rede.

Die Antwort ist natürlich dennoch nicht hilfreich.

ascii0815  09.04.2025, 16:24
@KevinHP

Es handelt sich um eine "Sonderform" des Zeichens 314, mit der jedoch keine gesonderten Bestimmungen einher gehen. Es ist daher, wie auch beim Haltverbot, nicht nötig, Zeichen 317 gesondert aufzuführen.

Einfach merken: Zeigt der Pfeil zur Fahrbahn = Anfang des Haltverbots. Zeigt der Preil von der Fahrbahn weg = Ende des Haltverbots. Zwei Pfeile = Mittendrinn...


Inkognito-Nutzer   09.04.2025, 18:18

Das wusste ich natürlich. Nur dass es für den linken Fahrbahnrand in einem Land mit Rechtsverkehr auch Parkverbot-Schilder gibt, kam mir zuerst nicht in den Sinn.
Erst als "Einbahnstraße" genannt wurde, kam das Aha-Erlebnis. ;-)