Parkflächenmarkierung, aber unter 3 Meter Restbreite – Halten erlaubt?
Guten Morgen und guten Tag! Ich habe eine Frage zu folgender Situation:
- Eingeschränktes Haltverbot
- Zusatzzeichen, das das Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt
- Restfahrbahnbreite neben der Parkfläche unter 3 Meter
Darf ich in solch einer Parkfläche halten, obwohl die Fahrbahn an dieser Stelle zu schmal nach § 12 Absatz 1 Nr. 1 StVO ist?
Hebelt eine Fahrbahnmarkierung diese Regelung aus oder hat die Gemeinde hier einen Fehler gemacht, um für mehr Parkmöglichkeiten zu sorgen?
Bin gespannt, was ihr meint. Einen Gesetzestext habe ich dazu nicht gefunden.
7 Stimmen
6 Antworten
Naja, sowohl das Fahrzeug auf dem oberen, als auch das auf dem unteren Bild sind zu groß für die eingezeichneten Flächen und begehen schon allein deswegen einen Verstoß.
Was die Planer dabei gedacht haben wissen die Götter - viel kann es jedenfalls nicht gewesen sein. Da der scheinbare Gehweg mangels ordentlichem Bordstein gar keiner ist, könntest Du Dich übrigens wegen Deiner Aussage bezüglich der Restbreite der Fahrbahn gewaltig irren! An der Stelle hat man nämlich etwas gedacht. Da ist rechtlich gesehen Fahrbahn, die Gestaltung erhöht jedoch die Aufmerksamkeit auf Fußgänger und dürfte den Verkehr dort auch verlangsamen.
Das bedeutet, ich dürfte auf dem (für mich definierten) Gehweg halten und parken? Das halte ich für ziemlich kurios.
Und ich sehe, dass der Bordstein durchgehend abgesenkt ist (bei weitem nicht die übliche Höhe hat). Tatsächlich sollte aber dort nur der Belag wechseln, wenn das Fahrbahn sein soll. Also auf jeden Fall verwirrend und nicht regelkonform umgesetzt.
Meines Wissens hat ein durchgängig gleichhoher Gehweg keine Absenkung. https://verkehrslexikon.de/Module/BordsteinAbsenkung.php
Naja, Mindesthöhe für einen Bordstein sind 5cm und das sieht haarscharf danach aus und ist ziemlich offensichtlich bewusst so niedrig gehalten. Dass das alles insgesamt kein rundes, ins Normensystem passendes Bild ergibt ist klar.
Du darfst dort nur halten/Parken, wenn das Fahrzeug eine Breite von 3,05m noch frei lässt.
Ist dein Fahrzeug zu breit, musst du eine andere Stelle zum Parken suchen.
Naja, ich darf ja sowieso nur innerhalb der Markierung halten, oder nicht? Mir geht es ja vor allem um die Parkflächen.
Beide Bilder zeigen Anliegerstraßen mit wenig Durchgangsverkehr. Insofern ist das eine normale Verkehrsberuhigungsmaßnahme.
An beiden ausgewiesenen Parkplätzen kann man ganz offiziell parken. Wie man auf den Bildern erkennen kann, ist noch genügend vorgeschriebene Restbreite für den durchfahrenden Verkehr vorhanden.
Wahrscheinlich ist die Durchfahrt für LKW etc. verboten mit der entsprechenden Beschilderung am Anfang der Straße.
Die Verengung der Straße durch Parkflächen ist eine gängige Form der Verkehrsberuhigung und das schon seit Jahrzehnten. Gerade bei Anliegerstraßen und Straßen mit wenig Durchgangsverkehr wird diese Lösung eingesetzt. Damit ist dann auch der mögliche Schleichweg be- oder verhindert.
Vermeiden von Durchfahrtverkehr schön und gut... Aber es gibt ja auch den einen oder andern lokalen Dienst, von dem man wohl ganz gerne möchte dass er durchkommt. Ich denke da z.B. an die Müllabfuhr und die Feuerwehr. Das sind auch ausgewachsene LKW...
Das ist eine Straße, in der für gewöhnlich kein Müll anfällt und es auch nicht brennt. Wenn jemand gerettet werden muss, erfolgt die Abholung an der nächsten großen Straße. 😅
Wenn jemand gerettet werden muss, erfolgt die Abholung an der nächsten großen Straße. 😅
So einfach ist das nicht.
Das Baurecht sieht für Wohnungen zwingend einen 2. Rettungsweg vor. Üblicherweise wird der durch die Feuerwehr gestellt, indem diese Leitern ans Fenster stellt. Heißt, wenn diese Wohnungen keinen baulichen 2. Rettungsweg haben, basiert ihr Existenzrecht auf der Prämisse dass ja die Feuerwehr an die Fenster kommt. Je nach Brüstungshöhe des Fensters entweder mit tragbaren Leitern oder mit der Drehleiter... und spätestens jene muss dafür auch bis vors Gebäude fahren können. Ein LKW, dessen aktuelle Norm Außenmaße von 11,0 x 2,55 x 3,30 m und ein Gewicht von 16 t vorsieht.
Wenn die Drehleiter als 2. Rettungsweg eingeplant ist, aber nicht herankommen kann, ist die Wohnung unzulässig und muss geräumt werden.
Weiterhin ist die Drehleiter übrigens auch für den Rettungsdienst das Mittel der Wahl, wenn im OG eine erkrankte Person liegt, die nicht sinnvoll durchs Treppenhaus getragen werden kann.
Auch was die Brandbekämpfung angeht, ein Löschfahrzeug der Feuerwehr hat nur begrenzt Schlauchmaterial an Bord. Die Strecke von der Wasserquelle (Hydrant) zur Pumpe und von dort bis vors Haus darf max. 300 m betragen... was natürlich im Baurecht auch wieder abgebildet ist, bei z.B. den Hydrantenabständen.
Aber klar: Wenn's dann doch mal bei einem der Anwohner brennt und er am Fenster um Hilfe ruft, beruhigt es ihn sicherlich, zu wissen dass es in jener Straße sehr selten brennt und deshalb üblicherweise kein Problem ist wenn die Feuerwehr nicht hinkommt. :)
Das normale, tagtäglich genutzte Treppenhaus. Der zweite Rettungsweg muss gegeben sein, falls genau dieses Treppenhaus mal nicht zur Verfügung steht (z.B. verraucht wegen Kellerbrand).
Aber wenn ein Löschfahrzeug nicht zur Haustür fahren kann, wie kann es dann mit der Drehleiter ans Fenster kommen? Für mich ist der 2. Rettungsweg genauso unrelevant, wenn er nicht erreichbar ist. Oder verstehe ich etwas falsch?
Es ist in erster Linie mal eine rechtliche Sache: Eine Wohnung ohne 2. Rettungsweg ist unzulässig.
Derjenige, der die Wohnung genehmigt oder diese Genehmigung infrage stellt, fragt danach was der Plan ist, um Leute aus der Wohnung im 1. OG und darüber herauszuholen, wenn das Treppenhaus als Fluchtweg nicht zur Verfügung steht. In der Regel ist geplant, dass die Feuerwehr betreffende Person am Fenster abholt, aber alternativ dürfte natürlich auch einfach der Bauherr ein zweites Treppenhaus anbauen.
So oder so, das was geplant ist muss auch funktionieren. Funktioniert es nicht, bzw. ist es nicht vorhanden, erlischt die Genehmigung der Wohnung.
Ob du vorhast, diesen 2. Rettungsweg zu nutzen oder ob dein Lebenswunsch darin besteht, im Brandfall im Schlafzimmer zu hocken und abzuwarten was passiert, ist dem Baurecht egal!
Und während die Feuerwehr ans Fenster herankommen muss, um eine Person dort abzuholen, wäre eine Brandbekämpfung auch dann möglich wenn das Löschfahrzeug ein paar Meter abseits steht, weil man dann halt ein paar Schläuche mehr ausrollt. Es darf halt nicht zu weit abseits sein.
Ah. Ich dachte, dass da mit meiner Frage etwas zu tun hat. :D Die Wohnungsgenehmigung ist kein Bestandteiler meiner Frage.
Sowohl die Müllabfuhr, der Rettungsdienst als auch die Feuerwehr haben kein Problem damit, auch den Gehweg noch mitzunutzen. Zumal der Bordstein ohnehin nicht sehr hoch ist. Und dafür ist auch genügend Platz da.
Wenn Du Dir die Bilder genau ansiehst, kannst Du erkennen, dass die Parkplätze nicht durchgehend markiert sind, sondern höchstens 1 oder 2. Dadurch bleibt genügend Freiraum für die Feuerwehr, die Stützen der Drehleiter auszufahren, um an die oberen Stockwerke zu kommen, zumal es ohnehin nur 2- bis 3-geschossige Häuser sind.
Aha. Und wenn zwischen den Autos Platz für eine Stütze ist, ist damit auch automatisch neben den Autos 3 m Platz zum Durchfahren?
Spannend.
zumal es ohnehin nur 2- bis 3-geschossige Häuser sind.
Ja, da wäre technisch nichtmal ne Drehleiter einzuplanen zur Menschenrettung. Es gingen auch tragbare Rettungsmittel wie die Schiebleiter oder das Sprungpolster.
Die übrigens nicht über Autos hinweg reichen können. Bei einem Fenster, an das mit der Schiebleiter angeleitert werden muss, brauchst du unten auf 3 m Breite und bis ca. 9 m vom Gebäude entfernt eine freie Fläche um die Leiter aufzustellen.
Die Drehleiter kann über Autos hinweg agieren, ist also sogar besser. Wenn sie hin kommt.
Ich verstehe nicht so ganz hundertprozentig, wie du das argumentierst.
In § 12 Absatz 1 StVO gibt es – soweit ich das richtig verstehe – keine Ausnahmen. Dieses Verbot zu umgehen, weil dort keine breiten Fahrzeuge einfahren dürfen, fände ich schon sehr seltsam.
Es gibt hier übrigens kein solches Verbot für LKW. StreetView: Einmündung in die Straße
Eigentlich würde ich erwarten, dass derjenige Amtsschimmel, der die Markierung dieser Parkflächen genehmigt hat, sich Gedanken über die Straßenbreite gemacht hat und dass dementsprechend wohl jene 3,05 m frei bleiben. Im Paragraphenreiten sind die doch in der Regel recht weit vorne.
Allerdings sieht es nicht so aus, als wären da noch 3 m frei und ich denke nicht, dass die Parkmarkierung die StVO aushebelt. Dementsprechend habe ich so meine Bedenken ob diese Parkflächen dort rechtens sind und selbst wenn, ob man sie legal nutzen darf.
Gäbe es das bei mir im Ort, würde ich mir bei Gelegenheit mal das Löschgruppenfahrzeug schnappen und 'ne Ausbildungsfahrt durch diese Gasse machen. So wie Smartass schon geschrieben hat, würde ich dabei allerdings den Gehweg mitbenutzen.
@RedPanther. Deine Einschätzung hinkt etwas. Wenn Du die Breite des Pkws auf die restliche Straße projezierst, merkst Du, dass da locker noch 3 m Fahrbahnbreite vorhanden sind.
Ausserdem sind die Bordsteine sehr niedrig und ich kenne keinen Feuerwehrfahrer, der damit Probleme hätte, auch den Bürgersteig noch mitzunutzen.
Dass man in der Praxis über den Randstein rüberfahren kann, heißt nicht dass dies rechtens ist und dass die Rechtmäßigkeit jener Parkplätze auf dieser Möglichkeit aufzubauen ist.
Man kann bekanntlich auch über eine durchgezogene Linie drüber fahren, trotzdem parkt man falsch wenn zwischen dem geparkten Auto und der durchgezogenen Linie weniger als 3,05 m Durchfahrbreite verbleiben. Weil das Recht halt sagt, dass man die durchgezogene Linie nicht überfahren darf und demensprechend die Durchfahrt bis zu dieser frei bleiben muss.
Schaffst du es allein, die Parallelen zwischen Randstein und durchgezogener Linie zu erkennen?
Ganz genau so ist es und das war auch meine Frage. Es geht vor Allem um die Theorie. Das hat RedPanther schon sehr gut erkannt.
Wenn du richtig gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass ich von Feuerwehrautos geschrieben habe, die den randstein überfahren würden.
Und ja, ich schaffe es, die Bilder richtig zu lesen und die Maße zu erkennen. Das ist berufsbedingt. Darum halte ich von den meisten Kommentaren nichts bis gar nichts.
Vielen Dank für deine Einschätzung! Ich hatte auch Probleme, den Abstand einzuschätzen, aber jedes Mal, wenn ich da durchfahre, denke ich mir, da passt doch niemals ein großer LKW durch. Die meisten größeren Autos fahren sowieso halb über den Gehweg (wer weiß, vielleicht ist der Bordstein deswegen so niedrig... 🙃).
Scheint mir also darauf hinauszulaufen, dass die Gemeinde diese Parkflächen hätte nicht anbringen dürfen, da man hierdurch zu einem Verstoß verleitet wird.
Wie kommst du auf die 3 Meter? Ich kenne die 3,05 Meter Urteile nur gegenüber Einfahrten. Da muß laut Gerichtsurteil zur Einfahrt ein Abstand von 3,05 Meter vorhanden sein.
Ja, genau von den 3,05 Metern spreche ich (die 5 Zentimeter lasse ich der Einfachheit meistens weg). Da in § 12 Absatz 1 keine genaue Angabe zu finden ist, bezieht man sich grundsätzlich auf Gerichtsurteile, die sich wiederum an den Fahrzeugbreiten nach StVZO orientieren, wie RedPanther bereits schrieb.
Er hat den entsprechenden Absatz in der StVO schon genannt, demzufolge das Parken "an engen und unübersichtlichen Straßenstellen" verboten ist.
Daraus ergibt sich, dass die Durchfahrt weiterhin möglich bleiben muss - und zwar legal, d.h. ohne das Überfahren von durchgezogenen Linien oder Bordsteinkanten. Und damit ein 2,55 m breiter LKW sicher durchfahren kann, braucht er 50 cm Sicherheitsabstand; zumal die Spiegel über die 2,55 m seitlich hinausragen. Gibts ebenfalls entsprechende Gerichtsurteile zu, nicht nur für den Fall gegenüber Grundstückszufahrten.
@RedPanther. Es geht hier aber nicht um "unübersichtliche Straßenstellen". Die straßen sind sogar sehr übersichtlich.
Schaue doch mal nach dem anderen Adjektiv im betreffenden Satz.
Mich interessieren Deine "Adjektive" nicht. Ich sehe auf den Bildern, was Sache ist. Das macht eben die praktische Erfahrung aus meinem Beruf. Thema beendet.
Na wenn die praktische Berufserfahrung es dir unmöglich macht, das Wort "eng" zu lesen, dann will ich nicht der arme Teufel sein, der es dir beibringen muss.
Was meinst du mit "mangels ordentlichem Bordstein"? Ich sehe dort einen klar mit Bordstein abgegrenzten Gehweg.