Schadenfreiheitsklasse beim Kauf von Neuwagen nach 35-jähriger Dienstwagennutzung?
Hallo an Euch
Ich habe die letzten 35 Jahre einen Dienstwagen gefahren und gehe ab den Oktober diesen Jahres in den Ruhestand.
Ein privates Auto hatte ich nicht , ich habe noch ein Motorrad, welches jetzt in der Schadensfreiheitsklasse SF 20 versichert ist.
Nun zu meiner Frage:
Wenn ich mir jetzt ein neues Auto privat zulegen möchte, mit welcher Schadenfreiheitsklasse beginne ich dann versicherungstechnisch? Ich bin eigentlich die ganzen Jahre im Dienst unfallfrei gefahren. Kann mir hier vielleicht jemand Tipps bzw die optimale verfahrensweise schreiben? Über Tipps wäre ich wirklich sehr dankbar.
Viele Grüße an Euch
5 Antworten
Du bekommst überall mind. SF1/2 wegen Führerscheinregelung und je nach Versicherung eine bessere Zweitfahrzeugeinstufung, aufgrund des Motorrads. In der Annahme, dass das Motorrad ohnehin günstiger ist, wird es sinnvoll sein den SFR für das Auto zu verwenden und stattdessen das Motorrad als Zweitfahrzeug einzustufen.
Du kannst deinen AG fragen ob er die die schadenfreien Jahre mitgibt.
Es gibt eine Versicherung, somit gibt es einen Berater, und der sollte eingebunden werden.
Meiner täte sagen, die SF-Klasse vom Krad (20 +++) geht in den Autovertrag, das Krad startet in der ZFR und somit in der SF-Klasse 2.
Allzeit gute Fahrt.
Du könntest einen Rabatttausch mit deiner Motorradversicherung beantragen und dein Motorrad mit der Führerschein-Regelung in SF 1/2 oder besser versichern.
Bist du Alleinfahrer, dann wäre die Einstufung mit derselben SF-Klasse evtl. möglich; einfach mal ein Versich.maklerbüro aufsuchen, dann bist du gleich viel schlauer ;-)
SF1/2 egal wie lange man Fremdfahrzeuge gefahren ist...
Hier gibt es das auch genau zum nachlesen...
Wenn Dein Arbeitgeber nicht eine Bescheinigug ausstellt, die eine gute SF Klasse sichert, dann bekommst Du nichts, als SF 1/2. Hast du denn keine Oma, oa oder onkel und Tante, die nicht mehr fahren koennen. ?