Mietkaution / Nebenkostenabrechnung?

2 Antworten

Der Vermieter darf einen kleinen Teil der Kaution einbehalten, wenn zu erwarten ist, dass es zu einer Nachzahlung von Nebenkosten kommt.

Er hat noch Zeit bis 31.12.2024, Dir die Abrechnung vorzulegen, wenn die Abrechnungsperiode jeweils vom 01.01. bis 31.12. geht.

Wenn kalenderjährig abgerechnet wird hat der Vermieter für die Abrechnung 2023 noch bis 31.12.2024 Zeit.

Er darf einen Teil der Kaution für zu erwartende Nachzahlungen aus noch nicht fälligen NK-Abrechnungen einbehalten.