Mit 50er Roller angehalten wurden jedoch besitze ich nur eine Mofa Prüfbescheinigung?

2 Antworten

...ja, schätzungsweise bekommst Du solch ein Gutachten (nach Prüfung) beim TÜV.

Aber Dein größeres Problem dürfte das Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis werden! Dich erwarten Führerscheinsperre und eine nicht unerhebliche Geldstrafe! So etwas wird in der Regel nicht als "Kleinigkeit" abgetan.

Als erstes mal kassiert du eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dafür das du den Roller erdrosselt hast. Also genauer gesagt wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis weil die erloschen ist.

Wenn ein Roller gedrosselt wird gibt es darüber von der Dekra, TÜV usw. ein Gutachten was man mit sich führen muss. Solltest du keines haben musst du nachdem du die Drossel wieder eingesetzt hast zur Dekra, TÜV usw. um dir mit dem Gutachten bestätigen zu lassen, dass deine Karre wieder nicht mehr als 25 km/h fährt. Zumindest dann wenn du vor hast weiterhin mit dem Roller zu fahren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing