Risse in der Wand im Schlafzimmer und Flur?
Guten Morgen, wir wohnen seit 13 Jahren in einer Mietwohnung. Das Haus ist im Jahr 1954/55 erbaut worden. Die Risse haben wir vor einigen Jahren bemerkt. Da sagte uns der Hausverwalter, wir sollten Silikon hineinspritzen, was wir natürlich nicht getan haben. Ein Maurer in der Verwandtschaft sagte, das hätte alles noch weiter ausgedehnt. Nun sind die Risse aber größer geworden. Da wir beide seit Ende vorigen Jahres schwer erkrankt sind, konnte bisher nichts in Angriff genommen werden. Wir haben auch kaum Möglichkeiten, unsere Möbel während der Bauarbeiten unterzustellen. Uns wächst das alles über den Kopf. Demnächst soll/muss ich auch noch eine Reha antreten. Wie können wir das Problem lösen? Eine Haftpflichtversicherung haben wir leider nicht. Hilfe von Freunden, oder Bekannten leider auch nicht.
6 Antworten
Sehr wahrscheinlich handelt es sich hier um sog. Setzrisse.
Setzrisse entstehen bei ungleichmäßigen Setzungen des Bodens, z. B. wenn sich im Untergrund zwei Bodenarten mit unterschiedlichem Setzungsverhalten befinden. Sie können bei Altbauten aber auch bei Neubauten auftreten.
Du schreibst:
Die Risse haben wir vor einigen Jahren bemerkt. Da sagte uns der Hausverwalter, wir sollten Silikon hineinspritzen.......
Was vor einigen Jahren war, kannst du leider nicht mehr ändern. Doch wie du heute deine Ansprüche erfolgreich geltend machen kannst beschreibe ich dir jetzt einmal.
So geht's einfach:
Vermieter über Mangel in Kenntnis setzenBeseitigen kann der Vermieter den Mangel nur, wenn er davon weiß. Tut er dies trotz Kenntnis nicht, kann der Mieter die Miete mindern.
Um den Vermieter über den Mangel in Kenntnis zu setzen, wird üblicherweise eine schriftliche Mängelanzeige genutzt.
In dieser muss der Mieter genau festhalten, um welchen Mangel es sich handelt.
Weiterhin muss er dem Vermieter eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer er den Mangel zu beseitigen hat. Als angemessen angesehen werden üblicherweise zwei Wochen. Dies sollte dem Vermieter ausreichend Zeit geben, sich mit der Mängelbeseitigung zu befassen.
Mängelanzeige - Muster (kostenlos)Manch ein Mieter ist sich unsicher, wie genau eine solche Mängelanzeige aussehen sollte. Mit folgendem Mängelanzeige Muster (kostenlos) lässt sich das Schreiben jedoch ganz einfach und schnell aufsetzen. Das folgende Muster für eine Mängelanzeige kann Ihnen als Orientierung dienen:
https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/maengelanzeige
Du möchtest wissen:
Wie können wir das Problem lösen?
- Die Mängelanzeige erfolgt schriftlich per Einschreiben/Einwurf.
- Die Mängelanzeige muss eine Fristsetzung enthalten.
Das Musterschreiben enthält alle relevanten Details
Was vor einigen Jahren war, spiel heute kaum noch eine Rolle, wenn du es nicht auch beweisen kannst. Auch die Expertise aus der Verwandtschaft bringt dich hier nicht weiter. Du solltest das Musterschreiben wie gezeigt übernehmen.
Du schreibst:
Da sagte uns der Hausverwalter,......
Handelt es sich tatsächlich um eine ordentliche Hausverwaltung und nicht etwa um den Hausmeister? Das wäre natürlich nicht der richtige Ansprechpartner für dein Anliegen.
Mein Tipp: Das Musterschreiben bietet dir zwei Möglichkeiten an. Du solltest dich für die 2. " Zahlung der Miete unter Vorbehalt" entscheiden und den Hinweis auf Mietminderung weglassen.
(1) Der aufgetretene Mangel ist nicht nur unerheblich, wodurch nach § 536 BGB auch ein Anspruch besteht, die Miete zu mindern. Ich weise Sie daher darauf hin, dass ich mir das Recht vorbehalte, die Miete bis zur Beseitigung des Mangels monatlich um … Euro / … Prozent zu mindern.
oder
(2) Bis zur endgültigen Beseitigung des Mangels, erfolgt die Zahlung der Miete unter Vorbehalt. Dies betrifft auch die bereits für diesen Monat gezahlte Miete.
Du schreibst:
Eine Haftpflichtversicherung haben wir leider nicht.
Das macht nichts. Denn eine Haftpflichtversicherung sichert nur Schäden ab, die der Versicherungsnehmer einem Dritten zugefügt hat.
Du schreibst:
Wir haben auch kaum Möglichkeiten, unsere Möbel während der Bauarbeiten unterzustellen.
Darüber solltest du dir jetzt erst einmal weniger Sorgen machen. Nachdem der Vermieter deine Mängelanzeige erhalten wird, wird er oder ein beauftragter Handwerker sich mit dir in Verbindung setzen um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Notfalls würde dir aber auch sicher der Maurer aus der Verwandschaft hilfreich zur Seite stehen.
Der Handwerker macht sich dann vor Ort ein Bild, um dem Vermieter einen Kostenvoranschlag machen zu können.
Der Handwerker kann dir sagen, was gemacht wird und wie viel Platz er zum Arbeiten braucht.
Wichtig!Du bist nicht der Auftraggeber. Deshalb solltest du auch weder Aufträge, noch Auftragsbestätigungen unterschreiben.
Noch Fragen? - Einfach fragen!Was für eine tolle Antwort. 👍 Wenn der FS die Punkte abarbeitet bzw. berücksichtigt, macht er alles richtig.
Wie können wir das Problem lösen?
Das war doch deine Frage, oder?
Tut mir leid. Ich habe inzwischen den Eindruck, dass du an einer Lösung überhaupt nicht interessiert bist.
Du erklärst permanent, warum etwas nicht funktionieren kann.
Du hast eine Reihe wirklich hilfreicher Tipps erhalten. Grundsätzlich und ausnahmslos hast stets Gründe parat gehabt, weshalb auch diese als ungeeignet verworfen wurden.
Du musst dich glaube ich mal von dem Gedanken verabschieden, dass deine Möbel zwingend irgendwo eingelagert werden müssen.
Was denkst du wie eine normale Renovierung abläuft?
Glaubst du ernsthaft, die Möbel werden jedes Mal woanders untergestellt?
Der User Frank, selbst ein erfahrener Maler hat dir sehr ausführlich beschrieben, wie ein Malerbetrieb in der Regel vorgeht.
Auch die Aussage, dass du keine Helfer hast, ist nach eigener Aussage nur bedingt richtig.
In einem Kommentar hast du sogar ganz konkret eine Möglichkeit genannt. Allerdings willst du nicht alleine für die Kosten aufkommen.
Einmal abgesehen von der Tatsache, dass du möglicherweise überhaupt nichts zahlen musst, kannst du auch keine Angaben zu dazu machen, was die Hilfe überhaupt kosten würde.
Du hast dich auch nicht dazu geäußert, dass die Hausverwaltung jegliche Kostenbeteiligung ablehnt.
Ich kann mich nur wiederholen. In Deutschland gilt das Verursacherprinzip. Das heißt, wer den Schaden zu verantworten hat, trägt auch die Kosten für dessen Behebung.
In der Wohnung bilden sich Setzrisse - Vermieter muss Setzungsrisse reparieren, beseitigen. Aber unabhängig davon gilt: Bauartbedingte Risse in Decken und Wänden - oft sogenannte Setzungsrisse - sind nicht vom Mieter zu beseitigen, denn diese Rissbildungen entstehen gerade nicht durch die Nutzung des Mieters.
Nein, das stimmt nicht, dass ich nicht an einer Lösung interessiert bin. Es gingen nur auch andere User davon aus, dass im Fall der Fälle die Möbel eingelagert werden könnten und das sogar auf Kosten des Vermieters. Wenn du unsere Wohnung sehen könntest, wüsstest du, dass so auch bedeutend mehr Platz für die Arbeiten vorhanden wäre. Ich danke dir dennoch für deine Mühe. Wir werden die Angelegenheit demnächst irgendwie in Angriff nehmen. Schön ist sowas trotzdem nicht. Mieter unter uns sind "fluchtartig" ausgezogen, weil sie dachten, das Haus stürzt ein. 🤭
Das ist ein Miet Angel - und für Mängel und deren Beseitigung ist der Vermieter zuständig.
Meldet ihm diesen Mangel und fordert ihn zur umgehende Beseitigung auf.
Er hat im Zuge einer Renovierung/Neuanstrich, den wir leisten sollen, eine Reparatur zugesagt. Unser Problem ist aber, dass wir keine Hilfen zum Abbau der Möbel haben und diese auch nicht unterstellen können. Außerdem: Wo sollen wir schlafen?
Das macht man Zimmer für Zimmer. Möbel in die Mitte, Abdeckplane drauf und los. Und bis Feierabend ist ein Zimmer auch schon wieder fertig so daß man die Möbel wieder zurecht rücken kann.
Ich denke auch, die FS haben mangels praktischer Erfahrung zu viel Panik. Ich würde drei Tage veranschlagen, wegen der Trocknung und deshalb im Wechsel gleich Schlafzimmer und Flur machen. Kleinkram in Küche und Wohnzimmer stellen, Bett in die Mitte und Folie drauf. Abends Folie weg und gute Nacht.
Tag eins abdecken, Tapete runter, Risse ausspritzen. Tag zwei Risse mit Netzband überspachteln und nach dem Trocknen tapezieren. Tag drei streichen, aufräumen, Möbel hinstellen, tschüss.
Am besten mit Vermieter sprechen, dass alles von einem Handwerker gemacht wird und anfallende Kosten ggf teilen (Schadensbeseitigung/Schönheitsreparaturen).
Genau so stelle ich mir das vor. Nur nicht mit 3 Tagen. Das geht schneller. Allerdings ist nicht bekannt, wie stark die Risse ausgeprägt sind. Aber in 3 Tagen sollte das mit minimalem Aufwand tatsächlich erledigt sein.
3 Tage habe ich veranschlagt, weil einmal das Acryl aushärten muss und am anderen Tag die Tapete trocknen, bevor man sie streichen kann. Man kann schnell sein oder zu mehreren, Trocknungszeiten setzt man nicht außer Kraft.
Aus der Ferne ist es natürlich schwer zu beurteilen, wie stark die Risse sind, für den Fachmann evtl ein Klacks, wo der Laie denkt, das Haus stürzt ein. Hatte ich schon. Quintessenz ist, egal wie lange, Möbel in die Mitte, damit kann man mal kurze Zeit leben.
Das Zimmer ist eher klein. An der Wand steht ein sehr großer Schrank. Deshalb kann man das Bett schlecht in die Mitte rücken. Im Flur steht ein größerer Vitrinenschrank. Der stört ja dann wohl auch. Deshalb werden wir um eine Unterstellung m.E. nicht herum kommen.
Er hat im Zuge einer Renovierung/Neuanstrich, den wir leisten sollen, eine Reparatur zugesagt.
Da hast du in deiner Frage aber etwas ganz anderes behauptet!
Nämlich, dass die Schäden bereits seit Jahren bekannt, der Hausverwalter aber nicht reagiert hat.
Du schreibst:
Unser Problem ist aber, dass wir keine Hilfen zum Abbau der Möbel haben
Wer hat denn entschieden, dass der Vermieter als Verursacher, nicht auch für die Möbelmontage zahlen muss?
Ich hatte in meiner Antwort bereits an den Maurer aus der Verwandtschaft gedacht.
Du schreibst:
Da wir beide seit Ende vorigen Jahres schwer erkrankt sind, konnte bisher nichts in Angriff genommen werden.
Unter diesen Umständen könnte hier eventuell auch das Sozialamt helfen. Hast du dich dort einmal erkundigt?
Im übrigen kann der Vermieter nach den Instandsetzungsarbeiten, nicht nur entlang des Risses streichen. Das heißt: Mindestens die Wand auf der sich der Setzungsriss befindet, wird komplett gestrichen. Und zwar auf Kosten des Verursachers - nicht des Mieters.
Ich glaube, du hast auch völlig falsche Vorstellungen von dem Aufwand, der hier betrieben werden muss.
Im Grunde würde der Platz reichen, um eine Standleiter aufstellen zu können, wenn sich der Riss bis unter die Decke zieht, sodass der Handwerker arbeiten kann.
Auf Deutsch gesagt: Eigentlich müsste z.B. ein Schrank vielleicht nur etwas nach vorne gezogen werden.
Kannst du vielleicht auch mal erklären, weshalb du in der Fragen von Schäden und einer Hausverwaltung sprichst, die ihren gesetzlichen Pflichten seit Jahren nicht nachkommt, ohne zu erwähnen, dass es tatsächlich aber eine Zusage zur Reparatur gibt?
Die Zusage zur Reparatur gibt es erst seit Sommer diesen Jahres. Vorher hatte der Hausverwalter alles mehr oder weniger lapidar abgetan und gesagt, wir selbst sollten Silikon in die Risse spritzen. Selbst wenn der Schrank nur verrückt werden muss, ist es dennoch erforderlich, das Bett abzubauen. Das Zimmer ist sehr eng, bzw. ziemlich klein und auch der Flur ist sehr schmal. Dort steht an der gegenüber liegenden Wand ein Vitrinenschrank. Auch dieser müsste beiseite geräumt werden. Das Sozialamt nimmt sich dessen nicht an. Dort ist man der Meinung, mit Hilfe von Handwerkern könnten wir das bewältigen.
Vielleicht kontaktierst du einmal den Deutschen Mieterbund.
Hier bekommst du schnell und unkompliziert Antworten auf deine Fragen.
Dann weißt du wenigstens Bescheid.
DER DEUTSCHE MIETERBUNDhttps://www.mieterverein-koeln.de/leistungen/deutscher-mieterbund-dmb/
Viel Erfolg!
Kannst ja mal berichten, wie der Mieterbund die Sache bewertet.
Sollte die Schadensbehebung Sache des Vermieters sein, ist es auch seine Sache, die Möbel abbauen zu lassen und wenn die Wohnung nicht bewohnbar ist zum Zeitpunkt der Sanierung, auch seine, euch eine Pension zur Unterbringung zu bezahlen. So kenne ich es aus meiner beruflichen Praxis. Die Wohnsiedlung wo ich früher wohnte wurde saniert und Mietern teilweise ein halbes Jahr eine Ferienwohnung gestellt.
Evtl ersetzt ihm seine Gebäudehaftpflichtversicherung eh einen Teil der Kosten.
Wenn wenigstens eine Person anwesend ist, kann sie die Arbeiten etwas deligieren. Da die Bauarbeiter (Maurer?) ja selbst den Auftrag erledigen wollen, werden sie vermutlich so kooperativ sein, die Möbel für Euch zu verrücken.
Falls ganze Zimmer leergeräumt werden müssen, wäre es ratsam, einen Umzugservice zu kontaktieren, der Eure Möbel für einen gewissen Zeitraum einlagern könnte.
Eine Einlagerung kostet viel Geld. Wieso sollten wir die bezahlen? Das sind sozusagen Schäden im Baumaterial und damit Vermietersache.
Wenn dem so ist, gravierende Schäden in der Wand und damit Vermietersache, und eine Einlagerung wirklich nötig ist, dann ist diese auch Sache des Vermieters
Wer beurteilt das, ob eine Einlagerung nötig ist? Der Vermieter wird nein sagen, um Kosten zu sparen. Nun soll ich auch noch für 5 Wochen in Reha fahren. Mir geht es nicht gut und ich sehe kein Weiterkommen.
Die Beurteilung erfolgt durch die Umstände. Entweder ist Platz, dass die Handwerker arbeiten können oder eben nicht.
Da ihr "nur" Mieter seid, geht euch das zunächst einmal garnix an. Ihr habt nur die Pflicht den Eigentümer daraufhin zu weisen, selbsverständlich schriftlich.
Nur am Rande: Silikon hätte den Riss natürlich nicht vergrößert. Sowas kann man verpressen mit einer Art Epoxidharz. Aber die Ursache muss gefunden werden (wurde baulich am Haus etwas verändert? Oder in der Nachbarschaft? Ist die Grube da drunter? ...)
Wir wohnen seit 13 Jahren dort. Baulich verändert wurde in dieser Zeit nichts. Was unter dem Haus ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
Wand-Riss-Stop Füllmaterial. Dazu brauchst du nur noch eine Kartuschenpistole (ab ca 5€).
Wenn man mach "Mauerrisse reparieren" googelt, findet man aber auch noch andere Angebote.
Das mag ja eine Lösung für unser Problem sein, aber wie schon erwähnt, sind wir beide schwer krank und haben keine Hilfen. Uns geht es erstmal darum, wer uns beim Abbau der Möbel hilft und wo wir diese unterstellen sollen. Platz ist leider dafür nur begrenzt vorhanden.
Ich weiß, dass das nicht deine Frage betrifft, aber vielleicht interessiert es dich ja doch - gegen Ende kommt die interessanteste Info.
Was soll das am Ende für eine interessante Info sein? Verstehe den Zusammenhang nicht.
Ja, es handelt sich um eine richtige und zuständige Hausverwaltung. Bisher haben wir keine Frist gesetzt, da wir aufgrund unserer Erkrankungen nicht in der Lage waren, die Sache anzugehen. Wie bereits erwähnt, muss ich auch noch eine Reha antreten. Ich wäre also eine Zeit lang gar nicht anwesend. Aus besagten Gründen haben wir bisher von Mietkürzungen abgesehen.