Richtig gerechnet?
Fange bald vom JC aus über eine Agentur meine Ausbildung in einem Betrieb an. ich habe 3 fragen 1. Öffnungszeiten des Betriebs zufolge werde ich 57 std in der Woche arbeiten bekomme den Mindestlohn und 57x12.41=707€ ist das so in etwa richtig?
2.Können wir Kindergeld beantragen? Wir brauchen das und ich war zwar mal Selbstsändig, aber Ausbildung ist das die aller erste, ich bin 25
3.Bezahlt werden wir nicht vom Betrieb sondern der Agentur/fortbildungsakademie, werden wir da nach den Stunden des Betriebs bezahlt? Wenn einer tb 4 Tage arbeitet das er dementsprechend bekommt und wenn einer 6Tage Arbeitet der auch dementsprechend bekommt und das angepasst wird
3 Antworten
So funktioniert das nicht.
In einer Ausbildung gibt's erstmal keinen Mindestlohn. Außerdem arbeitest du keine 57h die Woche.
Kindergeld gibt's mit 25 nicht mehr.
Bezweifele ich sehr stark, zumindest wenn es eine "normale" Ausbildung ist.
Und was dann? Ich könnt schwören der hat gesagt Mindestlohn
Es geht nicht nach den Öffnungszeiten des Betriebs, als volljährige Person darfst Du in der Woche nicht mehr als 48 Stunden arbeiten.
Einen Mindestlohn gibt es in einer Ausbildung nicht, da gibt es eine Mindestvergütung und keinen Mindestlohn von 12,41 Euro Brutto die Stunde.
Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld, auch wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast.
57 Stunden pro Woche sind (zu) viel.
Zudem soll man während einer Ausbildung nicht arbeiten, sondern ausgebildet werden.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
werden wir da nach den Stunden des Betriebs bezahlt?
Kommt auf die Maßnahme an. Glaube ich nicht.
Das mit dem Mindestlohn wurde von der Fortbildungsakademie aber 100% so gesagt