Richtig gerechnet?

3 Antworten

So funktioniert das nicht.

In einer Ausbildung gibt's erstmal keinen Mindestlohn. Außerdem arbeitest du keine 57h die Woche.

Kindergeld gibt's mit 25 nicht mehr.


Striker333212 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 21:15

Das mit dem Mindestlohn wurde von der Fortbildungsakademie aber 100% so gesagt

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Striker333212 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 21:18
@Jurafuchs

Und was dann? Ich könnt schwören der hat gesagt Mindestlohn

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Es geht nicht nach den Öffnungszeiten des Betriebs, als volljährige Person darfst Du in der Woche nicht mehr als 48 Stunden arbeiten.

Einen Mindestlohn gibt es in einer Ausbildung nicht, da gibt es eine Mindestvergütung und keinen Mindestlohn von 12,41 Euro Brutto die Stunde.

Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld, auch wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast.

57 Stunden pro Woche sind (zu) viel.

Zudem soll man während einer Ausbildung nicht arbeiten, sondern ausgebildet werden.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

werden wir da nach den Stunden des Betriebs bezahlt?

Kommt auf die Maßnahme an. Glaube ich nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.