Werde ich in der Probezeit für die Arbeitstage bezahlt, obwohl ich mitten im Monat das Unternehmen wechsel?
Hallo, ich befinde mich gerade in der Probezeit meiner Ausbildung und plane, nächste Woche das Unternehmen zu wechseln. Werde ich dennoch für die Zeit vom 11.04.2024 bis zum 20.04.2024 bezahlt, obwohl mein neuer Vertrag schon am 23.04.2024 beginnt?
(Mein Aufhebungsvertrag für den ersten Betrieb vom 01.08.2024 - 11.04.2024 habe ich bereits unterschrieben und für die entsprechende Zeit werde ich nämlich bezahlt.)
4 Antworten
Du wirst für den Zeitraum bezahlt, in dem Du für das jeweilige Unternehmen tätig (gewesen) bist.
In Deinen Ausbildungsverträgen bzw. der Aufhebungsvereinbarung steht ja jeweils drin, wann das eine Ausbildungsverhältnis endet und das andere beginnt.
Wenn nun das eine Ausbildungsverhältnis laut Vertrag am 11.04. beendet worden ist und das Ausbildungsverhältnis mit dem neuen Betrieb am 20.04. startet, dann bekommst Du für den Zeitraum dazwischen selbstverständlich keine Ausbildungsvergütung.
Natürlich nur bis zum Tag an dem der Aufhebungsvertrag eintritt.
Wenn du in der Zeit vom 11.04 bis zum 23.04 nicht arbeitest (also unter keinem Vertrag stehst) bekommst du da auch kein Geld
aber du meintest doch der ginge erst ab dem 23.04 los? Wann fängst du denn an zu Arbeiten?
logisch nur bis zum 11.04.24 !
Ich meine für den anderen Betrieb vom 11.04 - 20.04. Ich war bisher schon in 2 Betrieben und jetzt wechsle ich nochmal, aber in der Probezeit diesmal.
Nein, im ersten Betrieb wurde ich von einem Kollegen am Hals angefasst und deshalb habe ich gekündigt und wollte erstmal so schnell wie möglich da raus. Muss ich mich rechtfertigen?😅
Ich möchte nur wissen, ob ich bezahlt werde und mehr nicht und ich möchte nur eine entsprechende Antwort.
Der neue Vertrag läuft seit dem 11.04. mit Probezeit.