Rechtliche Lage bei nicht originaler Motorrad Verkleidung?

3 Antworten

Ja, du bekommst damit definitiv Probleme. Angesehen von der schlechten Passform, fehlenden Clips und Löchern, die du nachbohren musst, haben diese Teile keine ABE. Somit ist auch keine KBA-Nummer auf den Teilen und danach wird auf jeden Fall geschaut.

Salue

Es ist schon viele Jahre her, als einige schwere Unfälle auf der Autobahn mit Motorrädern einer bekannten Marke passieren. Einer davon war tödlich. Diese Motorräder hatten eine Verschalung montiert, die auf dem freien Markt erhältlich war. Die nicht ausgewogende Aerodynamik führte bei hohen Geschwindigkeiten zum Aufpendeln dieses Motorradtyps.

Der Hersteller wurde aufgrund der Produktehaftung verurteilt. Er war ihm nämlich zu Ohren gekommen, dass dieses Teil Probleme verursachen kann. Er hätte darauf hin sämtliche Prüfstellen und die Händler orientieren sollen, dass solche Fremdteile nicht zulässig an seinem Motorrad sind.

Inzwischen steht in sämtlichen Betriebsanleitungen, dass keine fremden Verschalungen (Zubehör) montiert werden dürfen, wenn diese nicht vom Hersteller ausdrücklich zugelassen sind.

Tellensohn

Alle SICHTBAREN Ersatzteile unterliegen dem Designschutz, das heißt nur der Hersteller darf VErkleidungsteile produzieren und erstmalig in Verkehr verbringen.

Irgendwelche Nachbauten gibt es nur im China-Versand, muss jeder selber wissen od die durch den Zoll "rutschen".