Sorgerecht getrennt lebende?
Hallo wie ist das wenn beide Eltern Sorgerecht haben, z.b mein Sohn ist heute bei sein Vater und sein Vater hat mir gesagt er will das er heute bei ihm schläft darf er das und wie lange darf er bei dem bleiben weil ich bin die Mutter mein Sohn lebt bei mir. Ich bin die betreuende Person
6 Antworten
Das ist keine Frage des Sorgerechts, sondern des Umgangsrechts.
Dein Sohn kann so lange beim Vater bleiben, wie ihr euch darüber einig seid. Gibt es eine Umgangsregelung? Falls ja, könntest du den Vater darauf verweisen und auffordern, das Kind unverzüglich zurückzubringen. Falls nein, solltet ihr schnellstmöglich eine solche Regelung treffen, notfalls mit Familiengericht.
Wenn der Vater das Kind nicht zurückbringt (unerlaubt), dann ist auch die Beantragung eines Herausgabebeschlusses eine Lösung. Aber davor solltest du dich unbedingt rechtlich beraten lassen!
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und gibt es eine richterliche Verfügung zum Umgangsrecht, bzw. durch wenn wie wurde das umgangsrecht ausgehandelt und festgelegt.
Und zusatzfrage, wie alt ist das Kind, denn ü14 hat es ein Mitspracherecht.
Wenn ihr das nur untereinander geklärt habt, dann müsst ihr euch auch jetzt untereinander einigen. Gab es eine Verfügung vom JA oder Gerichtlich, dann ist sich strengstens seitens des Vaters dran zu halten.
Hast du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, dann hast du das letzte Wort, wo sich dein Sohn aufhalten darf.
Klar darf er das. Wenn es keine sonstigen Probleme gibt wäre es schön, wenn du dem Papa das erlauben würdest. Eine optimale Entwicklung des Kindes ist immer dann gegeben, wenn es guten Kontakt zu beiden Elternteilen hat und dafür wäre eine Übernachtung beim Papa ideal. Deswegen geht es ja den meisten Trennungskindern im Wechselmodell am besten.
Ihr habt die gemeinsame Sorge und ihr entscheidet gemeinsam!
Was spricht jetzt dagegen, dass das Kind beim Vater übernachtet?
Wie ihr den Umgang regelt ist doch eine Sache zwischen euch. Solltet ihr vielleicht mal schriftlich festhalten, damit solche Fragen erst gar nicht aufkommen. Vor allem, wenn einer immer meint quer zu schießen.
Das was die sorgeberechtigten Eltern zum Umgang mit ihrem Kind vereinbaren ist deren Sache, solange kein Elternteil rummeckert und das Jugendamt einschaltet, dann....wird es amtlich und oft kompliziert.
Ihr seid die Eltern, ihr hab es in der Hand, regelt es einvernehmlich und gut ist.