Könnte ich rechtlich zu meinem Vater ziehen?
Derzeit lebe ich bei meiner leiblichen Mutter und meinem Adoptivvater. Ich bin 16 Jahre alt und leide psychisch unter den Aggressionen meines Stiefvaters. Des Öfteren habe ich mich jetzt schon mit meinen leiblichen Vater getroffen, mit dem ich als Kind zusammengelebt habe, der hat jetzt natürlich kein Sorgerecht oder so mehr.
Es gab schon öfter Eskalationen mit meinem Adoptivvater, bei denen ich mehr oder weniger (in seiner kurzfristigen Zustimmung) davor war, auszuziehen. Jedoch verweigerte er mir dann die Auszahlung des Kindergelds (wenn ich komplett in eine eigene Wohnung ziehe) oder lies mich (wahrscheinlich aus persönlicher Abneigung) nicht zu meinen Großeltern ziehen.
Nun ist es rechtlich allerdings so, dass mein leibl. Vater da natürlich gar nichts zu sagen hat, das liegt aber daran, dass meine Mutter ihn damals erpresst hat, auf seine Rechte zu verzichten. (Die Erpressung war natürlich außergerichtlich sodass man dachte sein Verzicht wäre freiwillig)
Er besitzt mehrere Wohnungen und da wir ein gleiches persönliches Schicksal teilen versteht er mich auch wesentlich besser als meine restliche Familie.
Wäre es im „Notfall“ rechtlich möglich (auch nur mi der Zustimmung meiner Mutter, die mich auch hätte ausziehen lassen) in eine Wohnung meines leibl. Vaters zu ziehen?
9 Antworten
Ich würde hier mal auf Kindswohlgefährdung plädieren: Wende Dich ans Jugendamt und bitte ganz konkret um Hilfe, einen anderen Wohnplatz zu finden. Dabei kannst Du Deinen leiblichen Vater ins Spiel bringen, Weiteres klärt dann das Jugendamt ab.
Aggressionen gegen andere ist das eine, körperliche Bedrohung das andere. Wenn Du konkret Schläge erwartest, entziehe Dich dem und schalte die Polizei ein. Bitte.
Kindergeld erhalten Eltern, um es für die Kinder aufzuwenden. Ein Kindergeldanspruch besteht nur mit Kind im eigenen Haushalt. Wenn Du fort bist, geht der Kindergeldanspruch auf den dann Fürsorgeberechtigten über. Oder an Dich selbst.
Wünsche Dir alles Gute für Deinen Lebensweg!
Danke sehr und danke für die ausführliche und hilfreiche Antwort
Nach Vollendung des 16. Lebensjahres darfst du laut Gesetz selbst entscheiden bei welchem Elternteil du leben möchtest.
Auch du hast mit 16 da was mitzureden. Du brauchts aber die Unterstützung des Jugendamtes. Die sind ja zur Unterstützung da und nicht zur Bestrafung. Rede mit denen.
Wenn Du mit schriftlicher Genehmigung zu Deinem leiblichen Vater ziehen darfst, steht dem nichts mehr im Wege. Das Kindergeld steht dann Dir zu, weil Du nicht mehr im Haushalt Deiner Mutter lebst. Dein leiblicher Vater muß ebenfalls bestätigen, dass er für Deinen Unterhalt aufkommt. Hierbei kann ein Gang aufs Familiengericht hilfreich sein, um rechtlich alles abzusichern.
dein stiefvater ist nicht dein rechtlicher vater oder wurdest du adoptiert? wenn nicht, hat er garnichts zu sagen. weder bestimmt er über das kindergeld, da er es garnicht bekommt, sondern deine mutter.
wenn dein vater einverstanden ist, kann er das gemeinsame sorgerecht einfordern von deiner mutter und dies gemeinsam erklären beim jugendamt. wenn deine mutter das verweigert, kann er das sorgerecht auch beim familiengericht einfordern.
wenn deine mutter ihm die rechte außergerichtlich abgepresst hat, dann hat er auf garnichts verzichtet und hat diese rechte noch - hier gemeint sorgerecht. sprich er hat es immer noch und kann dafür sorgen das du zu ihm ziehst.
damit ist die sache durch. dein rechtlicher vater bestimmt mit deiner mutter zusammen, was für dich relevant ist. dein biovater hat all seine verwandtschaftsverhältnisse mit dir aufgegeben und hat mit dir nichts mehr zu tun. dein rechtlicher vater könnte dir sogar den kontakt verbieten bis du volljährig bist.
falls du geschlagen wirst, wende dich ans jugendamt und such dir dort hilfe.
Wie gesagt, der Stiefvater ist mein Adoptiv- als mein rechtlicher Vater.
Die Rechte wurden nicht „abgepresst“ sondern „erpresst“. Meine Mutter hat mit einer Strafanzeige gedroht, wegen einer Tat, die jetzt aber schon verjährt ist, wenn er damals das Sorgerecht eingefordert hätte.