Betreuungszeit des Kindes einfordern?

5 Antworten

Ich denke es wäre für alle Beteiligten, vor allem für das Kind, das Beste über das Familiengericht feste Besuchszeiten (auch Ferienzeiten) konkret zu regeln. Warte nicht zu lange und nimm Dir einen Fachanwalt für Familienrecht. Vereinbarungen über das Jugendamt nützen da sicher nichts, wenn es eine derart strikte Weigerung der gibt und sie sind auch nicht wirklich bindend. Zeit spielt eine wichtige Rolle.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Erziehungswissenschaftler/Psychologe/Diplompädagoge

Ja, du kannst dir deinen Umgang gerichtlich einklagen.

Du kannst auch jedes zweite Wochenende und z.B. jeden Mittwoch Nachmittag fordern - was das Gericht dann entscheidet, muss man dann sehen.

Wenn deine Ex so vehement verweigert, wird eine Jugendamtsvereinbarung vermutlich nichts bringen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Ich würde erstmal versuch es friedlich zu klären, da man die Beziehung ja nicht nich mehr zerstören will 😅

Eventuell redet ihr ja auch mal mit der Tochter zusammen, das deine Ex von ihr hört, dass sie das auch selber möchte.

Ich finde jedes zweite Wochenende jetzr auch garnicht so viel. Deine Ex hat die Tochter ja über die Woche ubd so hätte dann jeder von euch ein Wochenende mit der Kleinen alleine um etwas schönes zu unternehmen.

Wenn auch Gespräche nichts helfen, dann musst du das wohl übers Familiengericht klären :/

Und da deine Tochter dass auch selber so möchte, ist die Chance sehr hoch, dass dem zugestimmt wird


BrotWeiss 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 16:59

Den friedlichen Weg haben wir ja schon ein halbes Jahr versucht. Da hat sie mir den Umgang komplett verwehrt und hat gefordert dass ich erstmal ein Kinderzimmer für sie bereitstellen soll etc. Ich bin den absurdesten Forderungen nachgekommen und hab mir regelrecht den a… aufgerissen. Bei der Familienhilfe sitzt halt auch nur eine neutrale Person dabei und sorgt dafür dass man sich unterhalten kann. Auf Forderungen geht sie da halt trotzdem nicht ein. Ist jetzt das familiengericht zuständig oder das Jugendamt? Ich möchte ungern einem Anwalt tausende Euros dafür in den Rachen werfen.

Alsiel  04.10.2024, 17:19
@BrotWeiss

An wen du dich wenden musst, kann ich nicht sagen. Ruf am besten bei beiden mal an und frag nach, was du nun tun kannst. Die können dir auch sicherlich sagen, wer der richtige Ansprechpartner wäre.

Ich hoffe die Sache klärt sich zu deinen Gunsten und vor allem für deine Tochter :( Es muss echt schlimm sein, wenn sie dich sehen und bei dir übernachten will und die Mutter das aber verbietet

Geh zu einem Rechtsanwalt (einem Fachanwalt) für Familienrecht.