Darf die Schule Informationen an Großeltern weitergeben?
Gemeinsames Sorgerecht haben Mutter und Vater. Kinder lebt derzeit bei Großeltern.
Mutter und Vater sind die ersten Ansprechpartner. So ist es bei der Schule hinterlegt. Darf die Schule, ohne eine Einverständnis beider Sorgeberechtigen, den Großeltern Auskünfte über das Kind geben?
5 Antworten
Nein, rechtes wäre das nicht.
Aber man sollte es mal von der praktischen Seite betrachten: Warum den Umweg über die Eltern? Schließlich lebt das Kind bei den Großeltern, da wäre es schon einfacher und sinnvoller die mit einzubeziehzen
Kommt auf die Art der Informationen an, die die Schule an die Großeltern weitergegeben hat. Wenn das etwas ist, was die Organisation für den Schulalltag der Kinder unmittelbar betrifft, dann macht es ja mehr Sinn, es den Großeltern zu sagen, da die sich derzeit um die Kinder kümmern.
Beispielsweise wenn es ein Problem mit einem Mitschüler gibt, dann macht es ja wenig Sinn, es den Eltern zu sagen, denn die können aus der Ferne sowieso nichts tun. Da sind dann eher die Großeltern gefragt.
Mit "rechtens" ist das halt immer so eine Sache. Vorwiegend geht es ja um das Kindeswohl. Und wenn die Schule die Großeltern in der entsprechenden Angelegenheit für die geeigneteren Ansprechpartner hält, dann musst du das wohl akzeptieren.
Ich sehe schon. Anscheinend hoffst du darauf, dass das Landesschulgesetz der Schule hier ein Ei legt. Diese vielen praktischen Probleme will man aber der Schule kaum antun.
Wenn du aber da mit Anwälten eine Grätsche geben kannst, was ja sein könnte, dann würde eventuell das Jugendamt die Sache unter die Lupe nehmen. Schließlich sollen ja die Pflegeeltern an der Erziehung mitwirken und mit der Schule zusammenarbeiten.
Solltest du das als Mutter unterbinden, dürfte ein Entzug des Sorgerechtes auf dem Menü stehen.
Es kommt auf die Details an, aber rechtlich werden sie das dürfen.
Wenn du z.B. ohne Entschuldigung in der Schule fehlst sind Oma und Opa natürlich die ersten Ansprechpartner. Den die sind im Moment dafür zuständig darauf zu achten das du morgens aufstehst und zur Schule gehst. Erst wenn das regelmäßig vorkommt werden sie deine Eltern informieren.
Deine Großeltern sind im Moment für Alltagsentscheidung zuständig, also wendet sich die Schule in alltäglichen Angelegenheiten auch an sie.
Schule ist Landesrecht. Du musst das in dem jeweiligen Schulgesetz nachlesen. Im allgemeinen würde ich damit rechnen, dass sie dies darf. Eine Mitteilung, dass das Kind nachsitzen muss, würde sonst fehl gehen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Landesgesetzgeber es von daher ganz untersagt.
Wenn das Kind bei den Großeltern lebt, haben die doch zumindest ein Mitspracherecht, evtl. Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und natürlich darf die Schule dann Infos weiter geben. Die Großeltern müssten da ja auch als Ansprechpartner angegeben sein. Was würde es nützen, wenn das Kind einen Unfall hatte, und abgeholt werden muss, z. B., wenn man dann erst mal die Eltern anruft?
Die Großeltern haben kein Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Na ja, mit ihrem Aufenthaltsbestimmungsrecht haben die Eltern ja bestimmt, dass das Kind bei den Großeltern lebt. dann sind doch die der lebensmittelpunkt und man kann nicht wegen jeder Kleinigkeit erst die Eltern fragen. Die sollten also dann sicherheitshalber eine Vollmacht haben.
Vielleicht habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt, tatsächlich geht es nicht um die Frage was mehr Sinn ergeben würde, sondern darum ob es rechtens ist, Informationen weiter zu geben.