Rassenliste Hunde?
Was hat das denn bitte zu bedeuten, seit wann dürfen unten erwähnte Hunde in Deutschland nicht gehalten werden ? Ich sehe diese Rassen doch ständig.
Das Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung (HundVerbrEinfVO) besagt, dass es verboten ist, die Rassen American Pitbull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Bull Terrier nach Deutschland einzuführen beziehungsweise dort zu halten. Das gilt auch für Kreuzungen aus diesen Rassen.
7 Antworten
Gesetze werden geändert oder in anderen Paragraphen näher erläutert. In Niedersachsen darf man Listenhunde halten, man muss "nur" eine höhere Hundesteuer zahlen.
Hier https://www.hundehaftpflichtversicherungen-vergleich.de/hundesteuer-niedersachsen/ eine Erläuterung zur Hundehaltung in Niedersachsen, Stand 1. Januar 2022.
Ich habe vor ein paar Tagen auf einer Hundemesse einen Amstaff-Welpen gesehen und es würde sicherlich niemand mit einer Rasse, die er nicht halten darf an einen öffentlichen Ort wie eine Hundemesse gehen. Die sind am Eingang ziemlich streng und kontrollieren die Impfpässe ob die Tollwutimpfung aktuell ist.
Meine Vermutung ist, dass die Anzahl der Listenhunde gering bleiben soll und sich nur Hundehalter einen Listenhund kaufen sollen die sich den Kauf vorher gut überlegt haben. Ob das Ziel erreicht wird kann ich nicht beurteilen. Einige Hunde sind vermutlich nicht angemeldet und es wird keine Steuer gezahlt.
Man muss in der Gemeinde meistens extra, um Erlaubnis bitten. Da sie die Haltung verbieten können, wen sie finden das man keinen listenhund richtig halten kann. Die meisten erlauben es aber. Man muss für einen Listenhund, halt eine höhere Hundesteuer zahlen.
In RLP ist die Haltung unter Auflagen und mit Erlaubnis vom Amt geduldet.
Es dürfen aber keine American Staffordshire Terrier, American Staffordshire Bullterrier sowie Pit Bull Terrier gezüchtet werden.
Von Gemeinde zu Gemeinde gibt es aber auch nochmal Unterschiede.
Bei uns zum Beispiel zahlt man für einen Rottweiler die normale Hundesteuer, ohne Auflagen. Ein Ort weiter ist das schon anders...
Steht in der Verordnung so nicht drin. Dort steht lediglich das Hunde der genannten Rassen nicht zur ständigen Haltung eingeführt werden dürfen, nichts von einem generellen haltungs- oder Zuchtverbot.
Hundehaltung ist Ländersache. Es gibt so viele unterschiedliche Regelungen, wie Bundesländer.
Manche haben keine Listen, bei anderen unterscheiden sich die Rassen teils dramatisch und bei wieder anderen gelten Ausnahmen wie Tierschutzhund oder Erbschaft.
Und dann natürlich der "Trick" mit dem Labrador-Boxer-Mischling.
Danke für deine Antwort.
Und die höhere Steuer rechtfertigtan wie ?