Absage polizeiliche Vorladung
Habe am Sonntag polizeiliche Vorladung als Beschuldigte wg gefährlicher Körperverletzung Diese möchte ich nun Absagen da ich am Montag einen Termin beim Rechtsanwalt habe,welcher dann Akteneinsicht beantragt. Was soll ich nun da genau telefonisch bei der Polizei sagen -damit nix falsches passiert.
6 Antworten
Du kannst dort telefonisch absagen, oder es auch einfach lassen, dazu verpflichtet bist Du genauso wenig, wie bei der Polizei zu erscheinen zwecks Vernehmung als Beschuldigte.
Du kannst genau das sagen, was Du hier geschrieben hast: Du hast einen Anwalt beauftragt und möchtest nun erst mal mit diesem Rücksprache halten. Das reicht vollkommen aus. Genau genommen brauchst Du den Termin nicht mal absagen. Das hätte keinerlei Konsequenzen. Es ist lediglich ein Akt der Höflichkeit, das zu tun.
Keinesfalls solltest Du Dich aber von der Polizei am Telefon überreden lassen, zu dem Vernehmungstermin dann doch noch zu erscheinen oder am Telefon irgendwelche Angaben zur Sache zu machen. Egal, was man Dir verspricht oder was alles schlimmes passieren könne, wenn Du nix sagst. Alles Polizeitaktik.
du musst nicht zur Polizei Vorladung es macht aber sinn
Eine Vorladung muss eingehalten werden. Es könnte passieren, dass die Polizisten zu Dir nach Hause kommen, oder schlimmer noch: In die Schule. Und dann wirst du mitgenommen.. Du könntest höchstens versuchen den Termin zu verschieben. Aber zu welchem Zweck? Einem Rechtsanwalt kannst Du ja alles erzählen, der Polizei allerdings nicht.
Du hast doch einen Anwalt ... frag den doch. Der weiss am meisten :)
DAs ist kompletter Unsinn. Woher nimmst Du nur solche Weisheiten?