Gespräch bei Straftat aufzeichnen?
Hey, sagen wir mal ich telefoniere mit jemanden oder bin mit jemanden im Teamspeak und dieser beleidigt mich sehr stark, dürfte ich das Gespräch als Beweismittel aufzeichnen und es der Polizei zukommen lassen?? Und was würde dann überhaupt passieren weil über Teamspeak kann man die Identität ja wohl nicht mehr herausfinden?
8 Antworten
Ein Blick ins Strafgesetzbuch gibt Ausschluss.
Wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen aufnimmt, macht sich nach § 201 StGB strafbar. Gleiches gilt, wer eine solche Aufnahme einem Dritten zugänglich macht. Das Aufnehmen eines Telefongesprächs ohne die Einwilligung des Gesprächspartners ist daher nicht erlaubt.
Liebe Grüsse ☀️💋☀️
Was denn sonst? Mit solch einem Verhalten würdest du dich strafbar machen - aber gut: nur zu. Es ist deine Entscheidung.
Was ist wenn dich jetzt jemand die ganze Zeit bedroht und du es als Beweis aufnehmen möchtest?
Du kannst niemand ohne sein Wissen aufnehmen. Auch in solchen Situationen nicht. Illegal aufgenommene „Beweismittel“ sind nicht verwertbar.
Du darfst das nicht heimlich aufzeichnen, aber wenn du dem Gegenüber sagst, ab jetzt zeichne ich auf, damit ich deine Beleidigungen beweisen kann, ist es rechtens, denn
1 kann er sich benehmen
2 kann er auflegen
Wie du aber schon selbst schreibst, gibt es keinen Ermittlungsansatz, da alles anonym abläuft und nebenbei auch kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gegeben ist.
Da du offensichtlich zur Erheiterung der Allgemeinheit beitragen willst, unterstütze ich dein Anliegen. Aber lass dich nicht erwischen!
Muhahaha!
Nein, das dürftest, außer in Ausnahmen, nicht! Die Vertraulichkeit des Wortes steht hier höher. Natürlich nur, wenn das gegenüber nicht von der Aufzeichnung weiß.
lg
Du könntest auch einfach das "Gespräch" mit der Person beenden. Ich bezweifele, dass hier Ermittlungen angestellt werden. Das öffentliche Interesse dürfte eher mäßig sein.
Auf die ich eine praktische Antwort gegeben habe.
Das war nicht die Intention meiner Frage..