Ein interessanter Gedanke. Die Antwort findest Du, wenn Du Dich fragst, was wohl die Spinne in diesem Moment gedacht und gefühlt haben mag. Am ehesten könnte man jetzt denken "Unverhofft kommt oft!", denn wie oft wurdest Du bereits durch den Besuch einer Spinne in solcher Weise "beehrt"? Der kleine Krabbler wurde wohl durch Deine Körperwärme inspiriert, sich in Deine Richtung zu begeben. Wenigstens lassen Dich die Stechmücken jetzt nachts in Ruhe! P. S. Ein Gruß an Fräulein Thekla! ;-)

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Zur Sicherung digitaler Beweismittel beschlagnahmen Ermittler regelmäßig Speichermedien wie Mobiltelefone oder Laptops. Für die Zeit der Beschlagnahme sind diese dem Zugriff und somit auch der Nutzbarkeit durch den Betroffenen entzogen.

Wer durch eine Beschlagnahme einen Schaden erleidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung aus der Staatskasse verlangen. Auf Handy und Laptop bzw. PC will keiner verzichten - auch Tatverdächtige nicht. Die Beschlagnahme dieser Geräte zu Ermittlungszwecken sollte nur wenige Tage andauern. Schließlich geht es in der Regel um die Auswertung der darauf gespeicherten Daten und nicht um eine Beweiserheblichkeit der Hardware als solcher. Die Beschlagnahme von Festplatten ist mit Ablauf von drei Werktagen zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich aufzuheben (AG Reutlingen, Beschluss vom 05.12.2011, Az. 5 Gs 363/11). Nur das Speicherabbild des Datenträgers (Image) verbleibt bei den Ermittlern. In der Praxis dauert die Beschlagnahme der Geräte hingegen oft viele Monate.

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