Polizei Handy konfiszieren?

5 Antworten

Dazu muss ein Richter einen Durchsuchungsbefehl gestatten.


augsburgchris  03.02.2021, 13:30

Wenn das Handy konfisziert ist liegt diese Anordnung bereits vor.

0
superseegers  03.02.2021, 14:35

In dem Beschlagnahmebeschluss muss die Auswertung/Sichtung des Smartphones mit angeordnet werden.

0

Als Tatwerkzeug darf das Handy natürlich komplett untersucht werden. Natürlich kann es dabei vorkommen das noch andere Straftaten entdeckt werden die dann entsprechend angeklagt werden. Wenn nichts strafrechtlich relevantes vorkommt interessiert es die Polizei auch nicht.

Wenn du das alles nicht willst ein Rat von mir: Begeh mit deinem Handy (und auch sonst) keine Straftaten.

Kommt immer auf den Einzelfall drauf an, ob die Polizei es darf. Das muss ggf. hinterher ein Richter entscheiden, ob es beschlagnahmt werden durfte. In seltenen Fällen kann es auch zu einem Beweismittelverwertungsverbot kommen.

Am Besten du verschlüsselst dein Handy sicher und verwendest ein sicheres Passwort. Bei modernen Handys mit aktuellen Updates in Verbindung mit einem sicheren Passwort wird die Polizei in deutlich über 90% der Fälle an der Verschlüsselung scheitern.

Du musst niemals bei der Entschlüsselung helfen und solltest es auf keinen Fall (also weder Tipps geben noch das Passwort verraten).

Wenn Verdacht vorliegt, dass belastendes Material darauf ist, ja.
Ohne Grund, nein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kommt drauf an, an welchen Machenschaften Du beteiligt warst. Das geht von sicher nicht, bis absolut rechtmäßig.


CatHome978 
Beitragsersteller
 03.02.2021, 13:30

Ich bin in dem Fall nicht die Person die eine Strafanzeige bekam sondern ein Freund von mir. Wollte daher Nachfragen ob die Polizei die Chats zwischen mir und ihm z.B. durchlesen kann obwohl ich daran nicht beteiligt war.

0
JackBl  03.02.2021, 13:32
@CatHome978

Eben, je nach Schwere der Tat kann durchaus auch ein mutmaßlicher Mittäter überprüft werden.

0
CatHome978 
Beitragsersteller
 03.02.2021, 13:44
@JackBl

Wenn es in dem Fall darum ginge das die Person ohne Einwilligung Kinderpornographie zugeschickt bekommen hat (es aber nicht weitergeschickt hat)?

0