Politikunterricht?

4 Antworten

Ich vermag da keine Bewertungsfehler durch deine Lehrerin zu erkennen. Sie hat meines Erachtens noch recht freundlich bewertet, dass könnte man auch strenger machen. Du solltest nicht immer die Schuld bei anderen suchen. Deine Antworten waren eben teilweise falsch oder haben sich nicht auf die Frage bezogen.

Deine Lehrerin scheint mit den Feinheiten der Juristerei allerdings auch nicht vertraut zu sein:

  1. Für eine Berufung ist keine Verletzung von Rechtsvorschriften erforderlich - das wäre nur bei einer Revision der Fall. Für eine Berufung genügt es, dass man mit dem Urteil nicht einverstanden ist.
  2. Man erhebt keine Anklage "ein". Man erhebt sie einfach.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Auffällig ist z.B., dass du die Funktion der Polizei nicht verstanden hast. Nach dieser Feststellung hatte ich keine Lust mehr, schräg weiter zu lesen. Deine Lehrerin scheint das schon korrekt zu machen, und deine Schuldzuweisung an sie wirkt kindisch.


selbstkritiker  18.12.2018, 18:57

Wieso das denn er hat absolut Recht ,Lehrer machen sehr Oft Fehler !es si.d auch nur Mendchen aber auch die Kann man kritisieren u.d Notfalls Verklagen .

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Schräg lesen zu müssen, ist zu anstrengend.

Aufgabe 2 hat deine Lehrerin völlig richtig bewertet.

Kannst du die Bilder bitte so rum einstellen, dass man das Geschriebene lesen kann, ohne den Kopf zu verrenken? :-)