Ist es Pflicht jedes Einkommen dem Jobcenter zu melden?

6 Antworten

Alles was Einkommen i.S.d. § 11 SGB II darstellt, ist zu melden.

Ob ein Zufluss aber auch automatisch Einkommen ist, steht auf einem anderen Blatt, nicht jeder Geldzufluss ist anrechnungsfähig (§§ 11a und 11b SGB II)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Marii543 
Beitragsersteller
 24.10.2024, 17:42

Müsste dann theoretisch z.B. vergangene überwiesene Geschenke, auch wenn länger her, gemeldet werden? Ausgehend davon, dass man auch schon länger Alg 2 bezieht.

Ansich ja.

Wenn nicht gehste halt das Risiko einer Strafe ein eventuell.

Wobei ich glaube bei Schenkungen können die nix machen. Bin mir aber nicht sicher.


DerHans  24.10.2024, 14:39

Selbst SACHSPENDEN verringern ja den Bedarf.

Ist es bzw. Ja.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Alles was auf dem Konto landet kann potentiell vom Jobcenter auch eingesehen werden.

Wenn mich nicht alles täuscht, hat jeder 10.000€ Schonvermögen.
Folglich muss nichts gemeldet werden.


DerHans  24.10.2024, 14:37

Dieses Schonvermögen muss aber bereits beim ERSTANTRAG deklariert werden. Wenn das "plötzlich" auftaucht, muss es ja ein Falschaussage gegeben haben.

Und Geldzuflüsse sind KEIN Vermögen, sondern EINKOMMEN.

kevin1905  24.10.2024, 17:28

Vermögen != Einkommen.

Das sind zwei paar Schuhe

DerHans  24.10.2024, 19:36
@kevin1905

Richtig. Aber Vermögen vermehrt sich ja nicht von alleine. Der Kapitalertrag ist Einkommen.

kevin1905  24.10.2024, 19:55
@DerHans

Eine Schenkung oder eine Erbschaft wäre aber ein Vermögens- und kein Einkommenszufluss, daher muss man damit vorsichtig sein und die §§ 11 - 12 SGB II kennen, sowie die aktuelle Rechtsprechung hierzu.

Singuli  24.10.2024, 14:40

Ich würde aber mal vermuten dass das Schonvermögen nicht aufgestockt werden kann solange Bürgergeld bezogen wird.

Wenn das Schonvermögen massiv anwächst dann ist das mit Sicherheit ein Problem.