Pferd wird nicht zurück genommen?

5 Antworten

Sie wird es kaum verkaufen können ohne Pass. Bis der vorliegt, sollte die Ratenzahlung einstellen und das Geld für den Unterhalt des Pferdes nutzen. Oft reagieren Menschen erst, wenn es um's Geld geht.

Schwierig. Ohne Kaufvertrag oder wenigstens einen Zahlungsnachweis bzw. Ratenvertrag, frage ich mich, was das für eine Art von Verkäufer ist und wie man so naiv sein kann, dann zu kaufen.

Sie wird das wohl mit einem Anwalt versuchen müssen ohne Erfolgsgarantie, der sie erneut Geld kostet.

Ich antworte für einen Freund... allmählich kommen mir deine Vertragsfragen etwas seltsam vor, aber gut... wie auch schon zu deiner anderen Frage erwähnt, grundsätzlich: Verträge gelten auch MÜNDLICH! Allerdings ist es ja nur noch deppert - sorry - ein Pferd zu kaufen, Ratenzahlung zu vereinbaren, keinen schriftlichen KV zu machen, ein vereinbartes Rückgaberecht nicht schriftlich zu fixieren und btw muss der Pass verpflichtend beim Pferd sein.

Naja, wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt und auch keine Absprachen getroffen wurden gilt auch hier - wie bereits in deiner anderen Frage beantwortet - das Gesetz. Und das sieht den Rücktritt vom Kaufvertrag unter diesen Umständen nicht vor. Zumindest nicht einfach so. Und verkaufen dürfte dann ja auch schwierig bis unmöglich werden. Die "Freundin" befindet sich also tatsächlich in einer echt besch... Lage und sollte sich anwaltliche Hilfe holen. Auch das kostet Geld, aber dann ist sie wenigstens safe und kommt vllt mit einem quasi blauen Auge davon, da der VK ja auch nicht koscher gehandelt hat. Das gilt es eben, jetzt nachzuweisen. Bevor alles noch schlimmer wird. Sowas hat schon für Leute im Knast geendet. Und was mit dem Pferd letztlich wird - hm... Schade drum.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin

Vertragsrecht eines KV:
Rücknahme kann ausdrücklich ausgeschlossen werden. Wenn das Pferd bei Übergabe keine Mängel aufweist, gilt der KV als rechtskräftig geschlossen.
Arglistig verschwiegene Mängel müssen dem Verkäufer nachgewiesen werden können.

Eine Rücknahme erfolgt auf Kulanz und muss nicht rechtskräftig durchgesetzt werden.

Was deine Freundin tun kann:
Vorbesitzer informieren, dass Pferd anderweitig verkauft wird.
Übergabe des Passes/ Urkunde regeln mit Vorbesitzern.
Pferd inserieren, Käufer darüber informieren, dass das Pferd verkauft wird, die Summe des Pferdes aber an die Vorbesitzer geht, die auch den Pass haben, da Pferd finanziell nicht möglich.
KV mit Vorbesitzern zusammen abschließen, die den Pass dann an den neuen Besitzer geben.
Geld geht an Vorbesitzer um offene Schulden von deiner Freundin zu tilgen.

Na, das war ja ein voller Erfolg.

Ohne Kaufvertrag, egal ob mündlich oder schriftlich, in dem nicht vereinbart wurde, wie das Rückgaberecht aussieht oder ob man überhaupt zurücktreten kann, wird es verdammt schwer, da wieder raus zu kommen.

Wie hier schon richtig gesagt wurde, sollte sich deine Freundin anwaltliche Hilfe holen, die auch schnell richtig Geld kosten kann, ich hoffe, sie hat wenigstens eine Rechtschutzversicherung, und sollte versuchen, über diesen das Pferd an die Vorbesitzer zurückzugeben. Ob sie ihr Geld zurückbekommt ist fraglich, aber dann sollte sie es verbuchen unter "lesson learned".


Samprivat 
Beitragsersteller
 30.01.2025, 17:37

Aber es gibt ja ein mündlichen Vertrag,sie haben ja gesagt das sie sie zurück nehmen,was sie jetzt aber nicht mehr tun

pony  30.01.2025, 17:49
@Samprivat

aba laba rhababa.

ein rein mündlicher vertrag ist beim pferde- und autokauf nicht gültig ohne bezeugten handschlag.

Baroque  30.01.2025, 22:49
@Samprivat

Bei mündlichen Verträgen ist das Problem grundsätzlich, dass nicht nachweisbar ist, welche Vereinbarungen im einzelnen getroffen wurden. Kann sie eine Vereinbarung nachweisen, die auch wirksam vereinbart ist, dann kann sie diese auch einfordern. Kann sie es nicht nachweisen, hat sie Pech.

ShadowHunter666  31.01.2025, 09:34
@Samprivat

Zwar gelten mündliche Verträge genauso, man kann sie jedoch in den seltensten Fällen beweisen und die Beweispflicht liegt bei deiner Freundin.