Pferdekauf mit Vorkaufsrecht?

5 Antworten

So ein handschriftlicher Zusatz bei einem maschinengeschriebenen Vertrag muss von beiden Seiten (mit Datum) abgezeichnet sein, sonst ist er ungültig.

Ich finde es allerdings moralisch verwerflich, jetzt darauf zu pochen, da Du diesen Vertrag ja seinerzeit unterschrieben hast.

Oder ist das in Deiner Version gar nicht vorhanden? Dann wäre es allerdings ganz schön frech vom Verkäufer, das nachträglich reinzumogeln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Diese Klausel ist rechtens und nicht unüblich bei Tieren allgemein (Findet sich so auch in fast jedem Zuchtvertrag so nebenbei). Dass die Summe sich nicht mit dem jetzigen Kaufpreis deckt ist auch okay, da dürfte sogar dabei stehen dass du dann gar nichts erhälst.

Sowas soll sicherstellen, dass das Pferd nicht von a nach b nach c wandert und unklar ist wie man sich dann da darum kümmert.

Wäre ja auch seltsam wenn du jetzt beispielsweise das Pferd 10 Jahre lang reitest und dann sagst "so jetzt will ich meinen Kaufpreis 1:1 wieder"?

Allerdings musst du diese Zeile auch aktiv unterzeichnet haben - also nicht dass du erst unterzeichnet hast und DANACH wurde das hinzugefügt


Freeman06 
Beitragsersteller
 28.11.2024, 13:56

Es wurde handschriftlich auf eine Zwischenseite geschrieben, es ist nicht auf der Seite der Unterschrift.

Generell stimme ich da zu, jedoch wurde das Pferd noch ziemlich roh verkauft, kannte zwar alle Grundgangarten, aber war nur "angeritten". Also natürlich würde ich kein 24 Jahre altes Pferd für den selben Preis verkaufen wie ich es gekauft habe, aber ein 5/6/7 jähriges Pferd nach 2-3 Jahren mit deutlich höherem Ausbildungsstand aufgrund einer persönlichen Erkrankung zu einem deutlich günstigern Preis zu verkaufen, sehe ich persönlich als sehr schwierig an.

Grundsätzlich sind solche Klauseln durchaus rechtens. Total unabhängig ob diese im Text vorgesehen waren oder handschriftlich zusätzlich vereinbart.

In der allgemeinen Rechtsprechung dazu, ist sogar eher von einer erhöhten Wirksamkeit, bei der individuellen Regelung zu rechnen. (Sofern diese Klausel auf beiden Verträgen enthalten ist.) Es reicht die übliche Unterschrift am Ende des Vertrages aus.

Ist jedoch das Vorkaufsrecht nicht zeitlich begrenzt und oder die vereinbarte Summe zum wieder Erwerb des Tieres abweichend vom realen Wert des Tieres. Erlischt das Vorkaufsrecht oder die vereinbarte Summe für das Vorkaufsrecht!

Vorkaufsrecht würde in dem Falle bedeuten, das Du das Tier zu dem Preis dem Verkäufer anbieten musst, den Dir nachweißlich jemand anderes für das Tier bezahlen wird. Wenn es hart auf hart kommt, darf der Vorkaufsberechtigte auch Nachweise für den Verkauf des Tieres zu dem ggf. überhöhten Preis verlangen.

Auch nicht unüblich, das Pferd wird schwebend unwirksam Verkauft, der Vorkaufberechtigte hat dann 2 oder 4 Wochen Zeit in den Vertrag als Käufer einzutreten.

Ob die Klausel rechtens ist oder nicht, hängt davon ab, wie der Vertrag aufgesetzt wurde und wie gross der Preisunterschied ist.

Für mich hört es sich aber nicht rechtens an. Du als Käufer wirst dadurch einseitig stark benachteiligt.

Falls du fragst weil du tatsächlich ein Pferd verkaufen/ verschenken möchtest, solltest du einen auf Tierrecht spezialisierten Anwalt drüber schauen lassen.

Statt sich hier mit unsicherem Halbwissen zufrieden zu geben, würde ich die 100-150 € in den rechtsgültigen Rat eines Anwalts investieren.