Pferd nach AKU verkaufspflicht?
Hallo,
Ich verkaufe zurzeit mein Pferd und morgen macht jemand eine kleine AKU. Parallel dazu habe ich aber noch jemanden den ich auch noch als Käufer in Erwägung ziehe. Hier meine Frage:
Wenn Person 1 die AKU machen lässt und sie ohne Befunde ausfällt müsste ja diese Person die AKU zahlen. Falls ich mich aber für die andere Person entscheide muss ich Person 1 den Betrag dann zurück erstatten? Wir haben nie vereinbart dass das Pferd nach gut gelaufenen AKU an sie verkauft wird. Wie sieht das ganze Rechtlich aus?
Lg
6 Antworten
in dem moment, in dem du dich mit der durchführung der AKU einverstanden erklärst, hast du damit deine ausdrückliche verkaufsabsicht geäussert.
das pferd ist in dem moment im "warenkorb" oder im "einkaufswagen". mit der durchführung der AKU sichert sich der interessent also das vorkaufsrecht.
das ist prinzipiell dasselbe, wie bei einem kunden, der in einem supermarkt ware in seinen einkaufswagen lädt. er drückt damit eine eindeutige kaufabsicht aus und hat das vorkaufsrecht für die ware gesichett. nimmt jetzt jemand die ware wieder aus dem einkaufswagen heraus und legt sie in seinen eigenen, hat der zweite kunde damit einen diebstahl begangen. der erste kunde war zwar noch nicht eigentümer, aber bereits besitzer.
vor der AKU wird übrigens der kaufpreis vereinbart. denn mit der positiven AKU verpflichtet sich der interessent, das pferd zum vereinbarten preis zu kaufen.
du musst also dem zweiten interessenten absagen.
solltest du nämlich dem zweiten interessenten zusagen, hat der interessent mit der AKU nicht nur anrecht auf erstattung der AKU, sondern anpruch auf alle kosten, die im zusammenhang mit diesem pferd dem interessenten entstanden sind - also zeit- und wegeaufwand, rückerstattung der kosten fürs probereiten und tatsächlich auch eine entschädigung im fall, dass der interessent woanders ein anderes gleichwertiges pferd für einen höheren preis erwirbt - dann kannst du unter umständen dazu verdonnert werden, die differenz des kaufpreises zu erstatten.
also den einen eine AKU machen lassen und dann dem andern das pferd verkaufen geht nicht.
die AKU stellt eine eindeutige kaufabsicht dar.
Was heißt, ihr habt nicht vereinbart, dass das Pferd nach der AKU verkauft wird? Du hast dein Pferd zum Verkauf angeboten u. ein Interessent möchte das Angebot annehmen. u. lässt aus diesem Grund die AKU machen. So kommt ein KV zustande.
Zudem ist es nicht gerade fair, was du machst. Warum spielst du nicht mit offenen Karten?
das ist eine untersuchung oder was?
nein, wenn ihr nichts absprecht, dann muss man nicht an ihn verkaufen
aber dann würde er doch auch keine aku machen?
Wer in eine AKU investiert, rechnet eigentlich schon damit, dass dein Angebot noch steht. Hinterher zu verraten, dass da noch jemand ist und du noch nicht weißt, an wen du verkaufen möchtest, führt mit Sicherheit dazu, dass du dann die AKU zu zahlen hast. Ich bin juristisch nicht ausgebildet, urteile nur nach dem, weshalb jemand bereit ist, in eine AKU zu investieren.
Wenn du das aber deutlich kommunizierst und den ersten Interessenten fragst, ob er das Risiko der Kosten dennoch eingehen möchtest, kann er rechtzeitig absagen - und wird dies ziemlich sicher auch tun.
Eventuell wären beide Interessenten mit demselben Tierarzt einverstanden und wer den Zuschlag bekommt, würde auch um die AKU mehr zahlen, wenn du diese übernimmst.
Eventuell wären beide Interessenten mit demselben Tierarzt einverstanden und wer den Zuschlag bekommt, würde auch um die AKU mehr zahlen, wenn du diese übernimmst.
derjenige, der die AKU beauftragt hat vorkaufsrecht.
Natürlich musst du dann die AKU zahlen. Der Käufer macht die ja, weil er davon ausgeht dass er das Pferd kauft, solange keine Befunde sind. Das ist der Sinn einer AKU. Wenn du dich dann dagegen entscheidest, das Pferd an ihn zu verkaufen, würde der Interessent ja für nichts zahlen und du kannst angeben, dass das Pferd eine intakte AKU vorweisen kann. Wie genau das rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Kann mir aber nicht vorstellen, dass sowas in Ordnung wäre. Heißt ja schließlich AnKAUFsuntersuchung.
Sag dem Interessenten, dass es noch jemand anderen gibt. Dann mach dir Gedanken, an wen du verkaufen willst, lass denjenigen eine Ankaufsuntersuchung machen und fertig.
Aku = Ankaufsuntersuchung. Macht man wenn man eine Kaufabsicht hat, aber das Pferd nochmal auf Mängel durchcheckt und daran dann den Kauf abhängig macht.