Wer zahlt AKU wenn es aufgrund von Mängeln nicht zum Kauf führt?
Vom Verkäufer wurde lediglich ein Pauschalpreis für eine große AKU genannt, da dieser mit seinem Tierarzt eine solche Vereinbarung geschlossen hatte. Mit diesen Kosten erklärte ich mich einverstanden. Leider habe ich es versäumt abzuklären, wer die Kosten übernimmt, wenn das Pferd Mängel bzw. Befunde aufweist. Beim Pferdekauf hätte ich als Auftraggeber bzw. Käufer die Kosten übernommen. Das Pferd weist jetzt leider erhebliche Mängel auf, die mich vom Kauf abhielten. Der Verkäufer verlangt nun die Kostenerstattung der AKU. Bin ich rechtlich dazu verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen?
2 Antworten
Ob positiv oder negativ ausgefallene AKU bezahlt immer der der sie in Auftrag gegeben hat. Sie ist ja zu deiner Absicherung und interessiert den Verkäufer relativ wenig. Ein Verkäufer kann eine AKU auch nicht weiter verwenden - das jeder neue Kaufinteressent seine eigene AKU in Auftrag geben will - das wäre ja dann für den Verkäufer ein Fass ohne Boden. Stell dir vor es kommen 5 Kaufinteressenten und jeder will eine AKU vom Verkäufer bezahlt - jede AKU zwischen 200 und 300 Euro - macht das mal schnell 1000 bis 1500 Euro aus.
In dem Fall gilt, wer bestellt der zahlt. Solange der Käufer keine schriftliche Zusage von dir hat, das du die Kosten zahlst, muß er die Kosten tragen, egal ob du das Pferd gekauft hättest oder nicht. Hast du allerdings schriftlich versichert, die Kosten zu zahlen, mußt du die auch tragen unabhängig vom Erwerb des Pferdes.