Personalausweis beim Pflegeheim hinterlegen, gibt es eine Rechtsgrundlage?
Hallo, ich ich mache eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten und bin derzeit im Bürgeramt eingesetzt, ich habe den Auftrag bekommen eine Rechtsgrundlage zu finden, die belegt, dass die Pflegeheime den Personalausweis ihrer Bewohner nicht besitzen dürfen, sondern nur Angehöre oder Betreuer. Ich hab schon das ganze Wochenende versucht etwas herauszufinden...meine Vorgesetzte meinte es ist keines Fall rechtens, jedoch finde ich die Grundlage nicht. Hat jemand einen Tipp wo ich nachschaue könnte oder sogar einen Paragraphen?
vielen Dank im Voraus
Lg Romi
3 Antworten
Sicher, dass ihr bei der Stadt arbeitet?
Warum sollte ihr eine Rechtsgrundlage finden, nach derer es nicht erlaubt ist?
Das Pflegeheim soll erst mal eine Rechtsgrundlage finden, die es ihnen erlaubt. Der Personalausweis ist ein höchstpersönliches Dokumente.
§ 1 PAuswG wurde ja schon genannt. Auch Angehörige und Betreuer haben kein Recht auf den Personalausweis.
Bei der Stadtverwaltung gibt es auch Hoheitsverwaltung. Das Meldeamt gehört dazu.
Im Bereich der Hoheitsverwaltung gibt es im Regelfall Eingriffsgrundlagen; es gibt aber keine gesetzlichen Nichteingriffsgrundlagen. Es folgert sich aus dem Rechtsstaatsprinzip, dass die Verwaltung eine gesetzliche Grundlage für einen Eingriff braucht.
Für "etwas-nicht-dürfen" gibt es bei der Verwaltung keine gesetzlichen Grundlagen.
Wenn ein Bürger zur Stadt kommt und etwas behauptet, dann kann man ihn durchaus darauf hinweisen, dass er seine Ansicht doch bitte untermauern soll.
Das Problem an §1 PAuswG ist, dass zwar Niemand verlangen darf, dass der Ausweis zu hinterlegen ist, aber es ist erstens nicht mit Strafe bedroht und zweitens ist eine freiwillige Hinterlegung erlaubt.
Wie wäre es damit?
Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.
Schau in den § 1 Abs. 1 S. 3 PAuswG.
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html
Da findest du die Lösung.
"Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben."
Wollte ich auch gerade schreiben.
Wenn man aber eine Anfrage bekommt sollte man meiner Meinung nach nicht antworten: Ne Beweis du. Zumal die Stadtverwaltung ja die Rechtsgrundlage kennen sollte und ggf. schnell weiterhelfen kann. Es ist ja auch nicht so, dass es keiner in meinem Amt beantworten kann, sondern es ist ein kleiner Lernauftrag für mich gewesen, da ich ja in der Ausbildung bin. Aber trotzdem danke..