Gasgriff E-bike?

1 Antwort

ÖAMTCDefinition Elektro-Fahrrad, E-Bike oder Pedelec

Das Fahrrad ist in der StVO zunächst definiert als ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist. Aber auch Fahrräder mit Tretunterstützung, sogenannte Pedelecs, und E-Bikes, also elektrisch angetriebene Fahrräder ohne Tretunterstützung, sind Fahrrad im Sinne der StVO. Sowohl bei Pedelecs als auch bei E-Bikes, darf die maximale in der Betriebsanleitung oder anderen Dokumenten angegebene Dauerleistung des Fahrzeuges 250 Watt nicht übersteigen und die Bauartgeschwindigkeit nicht höher als 25 km/h sein.

Hilft Dir das?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Radsport - Rennrad Marathon - MTB für Schmuddelwetter

take3off987534 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 20:48

Ja nicht so ganz, aber danke

Hayns  04.10.2024, 21:19
@take3off987534

Was möchtest Du denn noch wissen?

Willst Du in Österreich fahren oder in Deutschland?