Gasgriff E-bike?
Ich habe auf paar Websites gelesen, dass es in Österreich legal sein soll, ein Ebike (Pedelec) mit einem Gasgriff zu fahren. Da ich keine offizielle Website gefunden habe, wollte ich fragen, ob sich da jemand rechtlich besser auskennt. Die einzige "offizielle" Website, die ich dazu gefunden habe ist die vom Öamtc, aber auf der steht nur, dass Ebikes maximal 600 Watt haben dürfen und bis zu 25km/h unterstützen.
1 Antwort
Das Fahrrad ist in der StVO zunächst definiert als ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist. Aber auch Fahrräder mit Tretunterstützung, sogenannte Pedelecs, und E-Bikes, also elektrisch angetriebene Fahrräder ohne Tretunterstützung, sind Fahrrad im Sinne der StVO. Sowohl bei Pedelecs als auch bei E-Bikes, darf die maximale in der Betriebsanleitung oder anderen Dokumenten angegebene Dauerleistung des Fahrzeuges 250 Watt nicht übersteigen und die Bauartgeschwindigkeit nicht höher als 25 km/h sein.
Hilft Dir das?
Was möchtest Du denn noch wissen?
Willst Du in Österreich fahren oder in Deutschland?
Ja nicht so ganz, aber danke