E-Bike mit Gasgriff illegal?

7 Antworten

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Auf der Webseite und Amazon steht, das dieses Fahrrad EU-Konform ist.

Das heißt, dass es in der EU verkauft werden darf.

Das heißt noch nicht, dass es auch in jedem EU-Land im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden darf! Gerade was E-Bikes und Pedelecs angeht, haben die EU-Länder sehr unterschiedliche Gesetze.

Immer daran denken, Besitz ist was anderes als Nutzung. Dass der Besitz legal ist, heißt nicht dass du es auch legal benutzen darfst. Es darf ja auch ein Mensch ohne Führerschein einen LKW besitzen und nach dem Motto "sieht cool aus" auf seinem Grundstück parken...

mir ist jedoch aufgefallen, das ich einen kleinen Gasgriff habe, der mich ebenfalls bis 25 beschleunigt.

Nach deutschem Recht ist es nur so lange ein Fahrrad, wie der Motor ausschließlich beim Treten unterstützt. Und es gilt, was technisch vorhanden ist. Ob du den Mofa-Modus überhaupt verwendest, ist vollkommen wurscht.

Demnach ist dein Zweirad kein Fahrrad. Sondern ein motorisiertes Zweirad - je nach Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit eben ein 25er Mofa, ein 45er Roller oder eine "125er". Und für dein Zweirad gelten die Vorschriften, die eben für die Fahrzeugklasse gelten, von der Notwendigkeit einer Betriebserlaubnis über die Forderung nach einer Haftpflichtversicherung bis hin zur notwendigen Fahrerlaubnis.

Falls es nicht Legal ist, mit welchen "Realistischen" strafen hätte ich zu rechnen?

Folgene Probleme hättest du:

  • Fahren ohne Betriebserlaubnis (ABE): 50 € und wenn die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet wird, sind es 135 €.
  • Fahren ohne Haftpflichtversicherung: Straftat, d.h. die Strafe wird von einem Gericht individuell festgelegt.
  • ggf. Fahren ohne Fahrerlaubnis: 20 € beim Mofa, ansonsten Straftat mit individuellem Strafmaß
  • ggf. Fahren auf Wegen, die mit der Fahrzeugklasse nicht befahren werden dürfen (z.B. landwirtschaftliche Wege): Ordnungswidrigkeiten mit jeweiligem Bußgeld
hier wird man nur selten kontrolliert

Deine erste Sorge sollte nicht sein, ob du im Fall einer Kontrolle ein paar Euro Bußgeld zu bezahlen hast.

Sondern deine erste Sorge sollte sein, dass du im Fall eines Unfalls eine höhere (Teil-)Schuld zugesprochen bekommst und im Fall von Personenschäden schnell mal auf einem Schuldenberg von einigen hunderttausend Euro sitzt.


RSK53  26.11.2024, 17:41

Sagt der nicht viel kontrolliert, hatte 1ne woche einem roller. Bin heute über Feldweg gerettet, motorsdbulle kam hinterher, hat mich gefickt.

RedPanther  27.11.2024, 18:41
@RSK53

Du kennst den Unterschied zwischen einer Statistik und einer Einzelfallbetrachtung?

Dein Fahrzeug ist ein vollwertiges Mofa und ist somit nicht über deine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Fährst du beispielsweise einen Fußgänger an, haftest du persönlich für alle Kosten und erhältst obendrein noch eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherungvertrag.

WENN es tatsächlich gesetzes-konform in D ist, wäre es ein S-Pedelec und Du brauchst eine Versicherung und Kennzeichen, wie am Mofa, oder eRoller.

Es wäre durchaus zulässig an einem Pedelec eine sogenannte Anfahrhilfe herstellerseitig zu integrieren . Diese darf dann allerdings bis maximal 6 KM/h unabhängig von der Pedalerie eingreifen .

Daher solltest Du mal schleunigst mit dem Hersteller des Pedelecs Kontakt aufnehmen in der Frage nach einer möglichen Fehlfunktion bei der Anfahrhilfe .

Ansonsten könnte der Status eines Pedelec ggf. funktional - mängelbedingt "gefährdet" sein .

Hast Du mal einen direkten Link zu Deinem Pedelec auf dessen Herstellerseite ? Bitte keinen Umweg über Am***n !

Die Kiste würde beschlagnahmt, da die ABE durch den " Gaszug" erlischt.


Ruthle  17.01.2024, 15:00

und wenn man eine Haftpflicht für das E-Bike abschließt ähnlich wie bei einem Scooter, ist es dann erlaubt?

Nobbe54  23.06.2022, 20:25

Quark! Bis 6 kmh erlaubt!

Tranzil 
Beitragsersteller
 14.05.2022, 17:21

Wäre es möglich, den Gasgriff einfach nicht anzuschließen? Also quasi das Kabel trennen? Oder wäre das dennoch ein Problem?

Userhm  14.05.2022, 17:23
@Tranzil

Nein- Kein Problem.. Bowdenzug ab und du hast...ein normales Bike, der durch Pedalbewegung seine Unterstützung durch den Motor abgibt und bei 25 km abschaltet. Und das ist das,,was zugelassen ist.

migebuff  14.05.2022, 17:59
@Userhm

Sofern die Nenndauerleistung unter 250W liegt.

Userhm  14.05.2022, 19:40
@migebuff

Davon gehe ich beim e- bike aus- ist ja nur 25 km/h..also kein Pedelec- das wäre schneller (45/50 und braucht eine Strassenzulassung.

SachsenradR6  01.06.2022, 09:03
@Tranzil

Das ist möglich. Zieh den Stecker ab, bau den Gasgriff ab und steck dir einen neuen Handgriff drauf - schon ist alles erledigt