Parteiwerbung in deutschen Schulen erlaubt?

9 Antworten

Nein, Parteiwerbung ist an deutschen Schulen generell verboten.
Außerhalb des Schulgeländes kannst du die natürlich trotzdem verteilen.

Hallo!

Eigentlich ist das nicht erlaubt... wenn die Partei selbst etwa Infoschriften verteilt oder Unterrichtsmaterialien sponsert!! Genauso untersagt ist Nachwuchsrekrutierung etwa von der Bundeswehr --------> wenn überhaupt, ist das nur per Sondergenehmigung möglich!

Dass ein Schüler Kugelschreiber bzw. andere Werbegeschenke einer Partei/Jugendorganisation der Partei verschenkt, ist da aber ein Sonderfall: Er kann das Zeug gewiss verschenken, aber wenn man ihm nachweisen kann dass er damit Werbung für eine Partei machen will, der er nahesteht bzw. selber angehört oder herauskommt, dass er damit andere rekrutieren will, ist das grenzwertig.. je nach Rektor kann das schon Spannungen hervorrufen. Ein direktes Verbot ist mir aber nicht bekannt. 

Hoffe, ich konnte helfen!


botanicus  20.04.2016, 23:49

Aber mir ist es bekannt. Parteienwerbung ist nunmal an Schulen nicht erlaubt. Punkt.

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rotesand  20.04.2016, 23:50
@botanicus

Danke, aber das kann man auch etwas weniger barsch formulieren...

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Werbung für eine (in Deutschland zugelassene) Partei fällt vollständig unter die freie Meinungsäußerung und ist somit uneingeschränkt gestattet, es spricht ja wohl kaum etwas dagegen, Dinge zu verschenken, das Parteilogo ist entsprechend deine Meinung. Es lässt sich halt in diese zwei Bereiche einteilen. Ich trage z.B. gelegentlich eine Gürtelschnalle mit dem Motiv eines roten Sterns, das ist kein verfassungsfeindliches Symbol und somit gestattet. Wenn ich jemandem auch so eine Gürtelschnalle schenke, ist es ein Geschenk und selbstverständlich auch zugelassen, das hat mit der Partei dann gar nichts mehr zu tun.


botanicus  20.04.2016, 23:49

Trotzdem ist es an Schulen verboten :-)

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User16475  21.04.2016, 12:19
@botanicus

Verteilen von Stiften ist keine Parteiwerbung. Wenn ich "Wählt die CDU" sage, ist das ebenfalls keine Parteiwerbung, sondern meine Meinung, das ist ein wesentlicher Unterschied. Parteiwerbung ist verboten, ja, aber das wäre z.B. das Aufhängen von Plakaten.

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Parteienwerbung ist in allgemeinbildenden Schulen nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung der Schulbehörde vor - vor dem Schulgelände wäre es erlaubt die Kugelschreiber zu verteilen.

Parteienwerbung ist definitiv an Schulen nicht zulässig.