Parlement = Regierung?

2 Antworten

Nein.

Das Parlament ist die sogenannte "Legislative". Diese erlässt Gesetze.

Beispiel: ein Gesetz, das besagt, dass alle Kinder zwischen 6 und 17 die Schule besuchen müssen.

Die Regierung ist die "Exekutive": diese muss dafür sorgen, dass die Gesetze umgesetzt und eingehalten werden.

Das bedeutet, dass die Regierung zum Beispiel über das Bildungsministerium dafür sorgt, dass ausreichend Schulen gebaut werden und Lehrer ausgebildet und eingestellt werden.

Dem Innenministerium untersteht zum Beispiel die Polizei, die überprüft, ob auch alle Kinder zur Schule gehen, macht Schulschwänzer ausfindig und bringt sie zur Schule.

Das Finanzministerium sorgt dafür, dass für o.g. Aufgaben ausreichend Gelder zur Verfügung stehen.

Dann gibt es noch die "Judikative": das sind die Richter, die im Streitfall klären, wie die Gesetze richtig ausgelegt werden.

Diese Form der dreiteiligen Gewaltenteilung ist sehr üblich und weit verbreitet in vielen Ländern.


PerfektDeutsch 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 23:44

👍 ich komme voran.

Ist die Judikative, also auch die Richtier, auch dafuer zustąndig, neue Gesetze zu pruefen, um sicherzustellen, dass diese mit den bereits vorhandenen Gesetzen vereinbar sind?

0
Bomberos911  07.09.2024, 23:46
@PerfektDeutsch

Ja. Neue Gesetze müssen z.B. zur Verfassung passen.

Wenn die Verfassung besagt, dass jeder das Recht hat, die Regierung zu kritisieren und nun ein Gesetz erlassen wird, das das verbietet, kann z.B. das Verfassungsgericht dieses Gesetz überprüfen und zum Schluss kommen, dass dieses Gesetz ungültig ist.

1

Auf alle Deiner Fragen ein eindeutiges "nein".

Das Volk wählt die Parlamentsabgeordneten.

Die Parlamentsabgeordneten bzw. die stärksten Fraktionen einigen sich sodann auf einen Regierungsvorschlag.

Den Bundeskanzler muss schlussendlich der Bundespräsident ernennen (zumindest bei uns in Österreich).

Der designierte Kanzler muss gleichzeitig sein Regierungsteam nominieren (Minister und Staatssekretäre), die wiederum vom Bundespräsidenten angelobt werden müssen.

In der Regel übt kein einziges Regierungsmitglied gleichzeitig einen Abgeordnetenmandat im Parlament aus.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung