Wahlrechtsreform - CSU könnte unter 5 % rausfallen?
Wie seht Ihr das, sollten sich CDU/CSU zu einer Partei zusammenschließen ?
Oder jede Partei lieber bundesweit einzeln auftreten - weil die jetzige Lösung
für die CSU untragbar ist ?
Das wird sicher noch eine heiße Diskussion von Beiden, welche es ja schon öfter wegen Kanzlerkanditaturen gegeben hat !
Wie reagieren Merz und Söder ?
11 Stimmen
7 Antworten
Ich denke dze aktuelle zusammenarbeit ist das beste für sie. Einzelnen würde die CSU bundesweit vermutlich sehr schwach da steht und der CDU würden etliche Stimmen aus Bayern fehlen. Bei einem Zusammenschluss würde da vermutlich ihre Position gerade in Bayern Schwächen.
Die Reform ist Murks, weil beim übergeordneten Verhältnisstimmenrecht mit untergeordneten Wahlkreisstimmen die 5%-Hürde als Fremdkörper keinen Sinn macht, zu absurden Situationen (wie gewonnen Wahlkreise, die nicht zum Zug kommen, weil die Partei unter 5% bundesweit bleibt, während andererseits Einzelbewerber ohen Liste bei Gewinn eines Direktmandates - jetzt "Wahlkreisstimme" - berücksichtigt werden) führt und eben regionale Parteien benachteiligt. Das Verfassungsgericht wird diese Reform zumindest teilweise in die Tonne treten. Vor allem die Regionalparteienfrage und die faktische Ungleichheit der Gewichtung von Wahlkreisstimmen kann keinen juristischen Bestand haben.
Da die Ampel-Parteien, wie auch die Union nicht an die 5%-Hürde ran wollen, werden sie mindestens Einzelbewerber und Listen unter 5% gleich stellen müssen und den Einzug eines Direktbewerbers bei Gewinn des Wahlkreises sicherstellen müssen - egel ob Einzelbewerber oder Liste. Auch wäre die Weiterführung der alten 3-Direktmandate-Regel zur Aushebelung der 5%-Hürde möglich, was aber nur eine Krücke ist und wahrscheinlich nicht gewollt.
Sorry, das mit den Direktmandaten ist halt mal nicht das Ei des
Gerechten, es gab Mandatsträger die lediglich mit 20 % in den
Bundestag gekommen ist. Man müsste zumindest auch hier
eine eine Berechtigung ab 51 % festlegen.
Allgemein wir von einzelnen Universitäten aber die neue
Wahlrechtsreform bestätigt. Dann schaun wir mal was rauskommt !
Die CSU hat in der Vergangenheit überhaupt keine gute Rolle gespielt und vernünftige Reformansätze grundsätzlich verhindert bis man sie eben übergangen hat.
Wieviele Abgeordnete "gerechtfertigt" sind, steht auf einem anderen Blatt und ist letztlich eine politische Entscheidung. Man hätte auch ein reines Verhältniswahlrecht ohen Hürden machen können. Dann wäre es zumindest sauber und es gibt keine Benachteiligung regionaler Listen.
Die Grundmandateklausel war eine Krücke im alten Wahlrecht, um die 5%-Hürde in Bezug auf die Benachteiligung regionaler Parteien abzuschwächen. Im neuen Wahlrecht gibt es eine solche Abschwächung nicht. Gewichtiger ist die Tatsache, dass bei gleicher Stimmenzahl ungleiche Ergebnisse herauskommen.
Nehmen wir ein praktisches und sogar realistisches Beispiel:
Wenn G. Gysi für die Linke antritt und die Wahlkreisstimme in Treptow-Köpenik gewinnt (und die Partei bundesweit unter 5% bleibt), kommt er nach neuem Wahlrecht nicht in den Bundestag. Tritt er aber als Einzelbewerber an, statt mit Parteilogo, würde er bei identischem Ergebnis in den Bundestag einziehen. So etwas geht juristisch nie durch.
Ja, Direktwahlsysteme verfälschen immer den Wählerwillen, weil es ja zumindest ideel um eine Abbildung des Bevölkerungswillens geht. Gerade in den USA ist der Mißbrauch bei der Ziehung von Wahlkreisgrenzen ziemlich manipulativ.
Aber warum muss man eine Berechtigung von 50% plus eine Stimme (das meinst du wohl) erreichen? Das ist ja im französischen Wahlrecht so - führt dort zu zweiten Wahlgängen und merkwürdigen Koalitionen im Wahlkreis. Ich finde so etwas eher Wählerwillen-verfälschend und aufwändig.
In Britannien, Kanada oder den USA gilt ein relatives Mehheitswahlrecht, dass zumindest starken Minderheiten (beispielsweise Parteien, die oft auf 30 oder 40 % kommen aber nicht darüber hinaus) auch eine Chance gibt.
Die Mischung in Deutschland hat ihren Reiz, aber man muss dann die Fehler vermeiden. Die benannten groben Fehler hätte man von vornherein abstellen können, indem die 5%-Hürde abgeschwächt/abgeschafft wird oder einfach mehr Listenstimmen als Wahlkreisstimmen geschaffen werden.
Bei den Direktwahlen geht es um Einzelpersonen von Parteien,
warum sollen Diese bereits mit 20 % in den Bundetag ziehen ? ? ?
Parteien ziehen doch auch mit 5 % Listenstimmen ein. Eine relative Mehrheit ist eben auch eine Mehrheit. Bei einem absoluten Mehrheitssystem wie in Frankreich wären zweite Wahlgänge zwingend nötig - zu einem Zeitpunkt, wenn das Endergebnis bereits feststeht. Das wäre auch eine Bevorzugung der Wähler solcher Wahlkreise, indem sie dann taktisch entsprechend dem Wahlergebnis stimmen können
Ja, Direktwahlsysteme verfälschen immer den Wählerwillen, weil es ja zumindest ideel um eine Abbildung des Bevölkerungswillens geht.
Nur ist das Direktmandat wichtiger als die Liste, denn ohne Direktmandat werden sehr viele Regionen Deutschlands nicht mehr im Bundestag vertretenen werden.
Dann werden nur noch die Regionen vertreten, welche die Partei als vertretenswert einstuft. => Sehr viele Menschen kommen dann politisch unter die Räder.
Und was bei dieser Reform die größte Frechheit ist, ist der Fakt, dass die Regierung nur die Direktmandate angreift, weil sie selbst nur sehr wenig von den Direktmandaten profitiert. Man hat sich damit mehr oder weniger nur den Sieg bei der nächsten Wahl sichern wollen.
Der Unterschied ist doch die Parteien können Koalitionen eingehen !
Eine Einzelne Person aus einen kleinen Gebiet in Dautschland mit 20 %
eben nicht weil dort 80 % Gegner sind. Warum soll der in den Bundestag ?
Die Stimmen werden der Partei zugestanden und bei guter
Stimmenanzahl kommt ja Direktkandidat sein Recht.
Kann man deswegen nicht erwarten, wenn einer nur mit 20 %
gewählt wurde auch das Recht für den Bundestag hat.
Aber die Neue Regel verändert sicher unter diesem Bewußtsein
das Wahlverhalten !
Von einer Frechheit würde ich nicht Reden, denn sogar das
Bundesverfassungsgericht hat ein Regelung verlangt, da es nicht
angehen kann, das auf Grund der alten Regel bis zu 800 Abgeordnete
im Parlament sitzen - also ca. 200 zuviel.
Schau mal wie es in anderen Ländern Ist , wenn wir nach der
Einwohnerzahl gehen würden, dann sollten bis 400 Angeordnete
reichen.
Ich frag mich blos, wenn man einige Sitzungen sieht mit
vielleicht 2- 300 Anwesenden ? ? ? Für was wurden die Anderen bezahlt ? ? ?
Sorry Markus, falsche richtung, falsche Diskussion
die Höchstgrenzerder Stimmen, werden durch die Gesamtstimmen
errechnet.
Einfacher gesagt die Bewerber mit den höheren Stimmenanteil gewinnen
egal ob Direkt-Kanditat oder Listenkanditat, dann wird es so kommen
das halt Die mit mit weniger Stimmen durchfallen werden.
Wenn das nicht gerecht ist ? ? ?
Mit der Erststimme können wie bisher in den Wahlkreisen Direktkandidaten gewählt werden. Ihnen wird ein Mandat jedoch nur zugeteilt, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Stellt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreissieger als ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht, sollen – in der Reihenfolge ihrer Ergebnisse bei den Wahlkreisstimmen – entsprechend weniger von ihnen bei der Mandatszuteilung berücksichtigt werden.
D.h. wenn du Pech hast, ist dein Bezirk nicht mehr im Bundestag vertretenen und die Interessen dieses Bezirkes werden nicht mehr angehört und vollkommen ignoriert.
Und bevor es Leute gibt, welche keinen direkten Vertreter im Bundestag haben (egal ob selbst gewählt oder nicht) lebe ich lieber mit einem größeren Bundestag bei dem das Wahlrecht nicht für die aktuelle Regierung zugeschnitten wurde.
Denn komischerweise wurden hauptsächlich die Direktmandate reguliert. Der Punkt, an welchem die CDU/CSU mehr hat, als die gesamte Regierung zusammen. Alleine die CSU hat nur in Bayern schon fast 3 mal so viele Direktmandate wie die Grünen in ganz Deutschland. Da wundert es niemanden, dass die Grünen die Direktmandate bekämpfen.
Die Listen stellen die Parteien selbst zusammen und ob einer gewählt wird
oder nicht entscheiden die Wähler mit der Stimmenzahl für alle Parteien gleich
deshalb gibt es kein gerechteres Wahlsystem, als, der die meisten Stimmen
hat sollte Im Bund vertreten sein und Du wirst sehen, das sieht
das Gericht auch so - schließlich wurde diese Wahlrechtsreform schon
seit Jahrzehnten gefordert. Unterlass solche Unterstellungen, davon
werden alle Parteien betroffen und ist immer den Schwankungen erlegen
mal für die Eine mal für die Andere Partei.
CSU war ohnehin ein unguter Sonderfall aber auch dort werden sich
die Direktmandate durch die Freien Wähler verschieben.
Nur ist das Direktmandat wichtiger als die Liste, denn ohne Direktmandat werden sehr viele Regionen Deutschlands nicht mehr im Bundestag vertretenen werden.
Dann werden nur noch die Regionen vertreten, welche die Partei als vertretenswert einstuft. => Sehr viele Menschen kommen dann politisch unter die Räder.
naja, das hätten die Wähler soweit in der Hand, indem sie Parteien bevorzugen, die ihre Region berücksichtigen. Deswegen sind die Chancen für regionale Parteien so wichtig, dass diese nicht zu sehr benachteiligt werden
Und was bei dieser Reform die größte Frechheit ist, ist der Fakt, dass die Regierung nur die Direktmandate angreift, weil sie selbst nur sehr wenig von den Direktmandaten profitiert. Man hat sich damit mehr oder weniger nur den Sieg bei der nächsten Wahl sichern wollen
es war auf jeden Fall arrogant und kurzsichtig, ein unausgewogenes Wahlrecht derart durchzusetzen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass gerade die CSU seit Jahren jede sinnvolle Reform blockiert hat.
natürlich ist das ein Problem. Ein Teil der Wähler wird damit privilegiert und richtet sein Wahlverhalten im 2. Wahlgang am Ergebnis des 1. Wahlgangs aus. Da kann von der Gleichheit keine Rede mehr sein
ansich wäre das nicht zu beanstanden, auch wenn ich es schwierig finde, wenn Wahlreissieger einfach wegfallen.
Das große Problem sind hier die Auswirkungen der 5%-Hürde. Im neuen Wahlrecht werden Stimmen so unterschiedlich gewertet. Das Gysi-Beispiel weiter oben macht das gut deutlich. Und wie schon angeführt, regionale Parteien werden massiv benachteiligt
Wahlrechtsreform - CSU könnte unter 5 % rausfallen?
Nein die Wahlrechtsreform hat keine Auswirkungen auf das Abstimmungsverhalten der Wähler (Zweitstimmen).
Dann lese Dir da mal durch - da liegste falsch !
Die Zweistimme bestimmt den Prozentsatz ,
auch für Direktmandate, wo dann einige rausfallen werden !
Letzte Wahl hatte Sie nur 5,2 %
Persönlich meine ich zwar, dass der Zusammenschluss schon längst überfällig ist. Aber so, wie die in Bayern drauf sind, wird das nie passieren. Da friert eher die Hölle zu!
Es würde reichen, wenn CDU und CSU eine gemeinsame Liste einreichen, um zusammen wie eine Partei betrachtet zu werden. Dazu müsste man die Parteien nicht zusammenlegen.
Sich alle vier Jahre auf eine Liste zu einigen, aber ansonsten Eigenständigkeit zu pflegen, ist eine einfachere Aufgabe als eine vollständige Fusion.
Ist trotzdem noch fraglich, ob alle CSU Wähler in Bayern eine CDU/CSU Liste unterstützen, auf der hauptsächlich CDU-Kandidaten stehen.
Das bleib zwar noch abzuwarten, war ja klar das sich die CSU
wehrt, aber die Jahrzehntelange Überbelegung ist auch dem
Verfassungsgericht ein Dorn im Auge. Bei Beihaltung der alten Regelung
würde das Parlament auf über 800 anwachsen. Gerechtfertigt wären
eigentlich ca . 600 Abgeordnete.
Außerdem steht noch offen, die Grundmandatklausel von 3 Direktmandaten
nicht Verfassungswidrig ist. Also bitte alles erstmal abwarten,
jedenfall das größten Abgeordneten Haus von 800 kann so
nicht weiter gehen, sodaß das Verfassungericht zustimmen wird.