Parken mit blauem EU-Parkausweis auf Parkplatz mit Parkschein - zeitlich unbegrenzt?
Mit dem o.g. Parkausweis darf ja 24 Std ein Fahrzeug auf einem Rollstuhlparkplatz geparkt werden. Auf Parkplätzen mit Parkscheinautomat ist dies ebenfalls kostenlos. Aber ist das Abstellen hier auch zeitlich begrenzt; z.B. am Bahnhof bei einer mehrtägigen Reise?! Im Web finde ich leider unterschiedliche Informationen.
2 Antworten
Jein.
Auf "normalen" Parkplätzen gibt es keine zeitliche Einschränkung, wenn man den blauen Sonderparkausweis ausgelegt hat. Wie AntonAntonsen schon angemerkt hat.
Es gibt aber Behinderten-Parkplätze, z.B. vor Altenheimen, die auch zeitlich begrenzt sind. Da braucht man dann ausser dem blauen Sonderparkausweis auch noch die Parkscheibe. Das kommt allerdings selten vor. Ich kenne diese Regelung auch nur vor einem bestimmten Altersheim hier in der Stadt.
An Bahnhöfen kann das Parken auf den Behinderten-Parkplätzen auch auf 2-3 Tage begrenzt sein. Das habe ich hier am S-Bahnhof gesehen, als ich dort mal geparkt habe.
In der VwV-StVO steht zu § 46 Nr. 11 unter lfd. Nr. 122:
Ausnahmegenehmigungen für schwerbehinderte Menschen
I. Parkerleichterungen
[...]
e) an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
Es ist also zeitlich nicht begrenzt.
Wenn es auf dem Automaten steht, bezieht es sich meiner Ansicht nach nur auf das Parken mit Parkschein, nicht auf das Parken mit dem blauen EU-Ausweis. Denn da gibt wie bereits gesagt keine zeitliche Beschränkung. Bzw. liegt diese gemäß VwV-StVO bei 24 Stunden. Außerdem darf kein anderer Parkplatz in zumubarer Entfernung vorhanden sein.
Hier steht aber oft auf den Automaten: Höchstparkdauer (z.B.) 3 Stunden oder 2 Tage o.ä.
Kann ich dann darüber hinaus dort mit dem Ausweis stehen bleiben?