Hohes Bußgeld bei Privaten Strafzetteln rechtens?

5 Antworten

Erstens ist das kein Bußgeld sondern eine Vertragsstrafe und zweitens muss darauf auch auf dem Parkplatz hingewiesen werden, einschließlich der möglichen Höhe der Vertragsstrafe.
Drittens haftet nur der Fahrer und wenn Du klug gewesen wärst, hättest Du einfach behauptet, nicht gefahren zu sein. Den Fahrer musst Du nicht nennen und schon bist Du aus dem Schneider. Jetzt könnte man Dir in der Folge verbieten, dort zu parken, das war’s dann aber auch. Auch kaum im Interesse des Supermarktes, einen Kunden zu verlieren.
Naja, dafür ist es ja nun zu spät.

Prüfe die Beschilderung und wenn die nicht ausreichend ist berufe Dich darauf und zahle einfach die Hälfte, damit kommst Du in der Regel davon.

"Andere haben doch auch..."

Das Argument legt man spätestens mit Einschulung ab. Es ändert nichts daran, dass Ihr Fahrzeug offenbar verkehrt stand, was Sie selbst zugeben.

Auf privatem Grund auf welchem entsprechende Vertragsstrafen drohen, haben diese lediglich verhältnismäßig zu sein. Alles andere entscheidet der Besitzer bzw. Betreiber. Das kann von 5 bis 50 Euro oder eben in Ihrem Fall 55 Euro bedeuten zzgl. der gelisteten Gebühren. Ich denke nicht, dass man hier von unverhältnismäßig hohem Betrag sprechen kann, sollte man es rechtlich drauf anlegen. Mein Rat ist daher: Zahlen, lernen, gut sein lassen.

Allerdings ist auch zu sehen, dass die anderen Autos daneben ebenfalls schief geparkt haben

somit hättest dich da nicht hinstellen dürfen. alles gut hättest dir halt einen anderen Parkplatz suchen müssen.

die anderen haben auch gelöhnt. darfst zahlen, wird sonst nur teurer für dich

Das ganze sind zivilrechtliche pauschalisierte Schadensersatzansprüche.

Erstens den Firmen steht es erstmal frei zu verlangen was sie wollen, warum so bescheidene 55 Euro, wie wäre es denn mit 66 Euro, oder viellicht 111 Euro?

Mit dem Schreiben läuft eine Art Epressung, also entweder du bezahlst oder wir verklagen dich.

Vor Gericht darf sich dann ein Richter drum bemühen was eine angemesse Entschädigung wäre.

Vertragsstrafe 55€
Halterermittlung 7€
Mahnkosten 5,50€

Spätestens bei den Mahnkosten wäre ich raus.
Bedeutet sie hätten dir ja mind. 2 Briefe (Post) nachweislich geschickt. Und genau das ist der Knackpunkt. NACHWEISLICH ! - ergo = sind in der Nachweispflicht dir das zu belegen.

Das selbe gilt auch für irgendwelche "Ermittlungsgebühren".

Du hast schon den Fehler begangen da ne E-Mail hinzuschicken.
Eine weitere Rechtsberatung gebe ich hier nicht.

Ob die Vertragsstrafe rechtens wäre, hängt davon ab was für Schilder am Parkplatz hängen, wo sie hängen, wie sie hängen, wie sie klar sichtbar und wahrnehmbar sind.