Parken, Halten erlaubt?
Hallöchen.
mich betrifft es nicht, bin aber immer sehr neugierig was das bedeutet (die Beschilderung)
grüsse 🖖
6 Antworten
Das was Du oben hingeschrieben hast - steht das auch auf dem Schild?
Wenn ja, dann gilt dort von 7 - 15 Uhr Halteverbot. Das untere Schild wäre dann unwichtig.
Von 7 - 15 Uhr ist das Halten verboten,
von 12 - 15 Uhr ist das Parken verboten.
Ist genauso dämlich wie Leitbaken, die anzeigen, ob man rechts oder links vorbeifahren muss. Oft quäle ich mich dann vorschriftsmäßig über den Fußweg.
In diesem Fall ist der Grünstreifen vorgeschrieben:

Oben- Anfang Halteverbot von 7-15 Uhr.
Unten- Anfang Parkverbot von 12- 15 Uhr
Beide runden Schilder sind Verbotszeichen, die ein "Beginn" kennzeichnen (Pfeil oben und zeigt zur Fahrbahn). Dementsprechend sollten diese nicht gleichzeitig gelten.
Ich gehe also davon aus, dass das obere nur bis 12 Uhr gilt und danach von dem unteren (ab 12 Uhr) abgelöst wird.
Dementsprechend ergibt sich folgende Regelung:
- Beginn des absoluten Haltverbots, gültig zwischen 7 und 12 Uhr (im Bild bis 15 Uhr)
- Beginn des eingeschränkten Haltverbots, gültig zwischen 12 und 15 Uhr
Dementsprechend:
Zwischen 7 und 15 Uhr darf man hier nicht parken. Bis 12 Uhr darf man zudem nicht (freiwillig) anhalten. Zwischen 15 Uhr und 7 Uhr des nächsten Tages gilt keines der Schilder und Halten/Parken ist in diesen Zeiträumen erlaubt.
Die Beschilderung ergibt so wenig Sinn.
Dort gilt von 7-15 absolutes Halteverbot und von 12-15 Parkverbot.
Das macht so aber keinen Sinn.
Da ist eine Zeitzone durch zwei Verkehrschilder geregelt.