Paket mit gefälschter Vollmacht abgeholt. Was tun?

3 Antworten

Normalerweise muss der herausgebende Paketdienst die Vollmacht oder zumindest eine Kopie hinterlegen. Hast du mal nachgefragt wo die ist?

Darüber hinaus sollte zur Legitimierung auch dein Ausweis zur Abholung mitgebracht werden zumindest um die Beiden Unterschriften abzugleichen. Sonst kann ja jeder einen Abholschein aus den Briefkästen fuddeln und sich selbst Vollmachten ausstellen.

Gerne Geschehen ☺️


T3Fahrer  19.10.2019, 15:38

Da überprüft gar keiner irgendwas. Der Empfänger (oder letztlich irgendwer anders) unterschreibt den Wisch, den du zur Abholung im Briefkasten hast. Den legst du bei Abholung des Paketes vor und dann wird es der ausgehändigt, fertig. Habe ich schon etliche Male so vollzogen und es wurde nie irgendwas überprüft. Abgesehen davon, dass die Post auch nicht verlangen dürfte, dass der Bevollmächtigte den Ausweis des eigentlichen Empfängers mitbringt.

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monara1988  19.10.2019, 15:48

Weder muss die Vollmacht hinterlegt werden (was DHL auch nicht tut) noch werden oder müssen die Unterschriften abgeglichen werden.

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Bergfex49  19.10.2019, 16:18
@monara1988

hmmm, aber in der Vollmacht der DHL steht explizit, dass der amtliche Lichtbildausweis des Vollmachtempfängers vorzulegen ist; wenn es wirklich zu einem Nachforschungsauftrag kommt, muss die DHL doch beweissicher sagen können, wem das Paket ausgehändigt wurde, ansonsten hätte doch eine Nachforschung keinen Sinn;

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Wer konnte denn wissen, dass du ein Paket erwartst? Wer konnte den Zettel im Brifkasten gehabt haben?

Du kannst Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Und du mußt dich an den Absender des Paketes wenden.


Svenja1974692  19.10.2019, 15:16

Was hat denn der Absender damit zu tun?

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Svenja1974692  19.10.2019, 15:23
@Bitterkraut

Ja Nachfordchungsanträge verlaugen eh meistens ins leere !ubd auch nur dann wenn der Paketdienst das Paket verloren hat. Mit Herausgabe des Paketes an den Bevollmächtigten ist es in den -wenn auch nur scheinbaren -Machtbereich des Empfängers gekommen und damit kann auch der Empfänger mal nachfragen wer das paket aufgrund welcher Vollmacht herausgegeben hat.

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maxb1 
Beitragsersteller
 19.10.2019, 15:21

Keiner. Es lag nicht mal ein Zettel im Briefkasten.

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Kunde der Post ist letztenendes der Absender des Paketes. Also musst du ihn informieren und er muss sich mit seinem Einlieferungsbeleg an die Post wenden, die dann Nachforschungen anstellen kann.

T3Fahrer


Svenja1974692  19.10.2019, 15:17

Was hat denn der Absender damit zu tun ?

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T3Fahrer  19.10.2019, 15:24
@Svenja1974692

Der Absender ist Kunde bei der Post, weil er das Paket eingeliefert hat, den Versand bezahlt hat und den Einlieferungsbeleg bekommen hat. Er hat Versanddienstleistung gekauft. Also kann er sie auch nur reklamieren, in diesem Fall die fehlerhafte Aushändigung des Paketes.

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NoName08154711  19.10.2019, 15:24
@Svenja1974692
Was hat denn der Absender damit zu tun ?

Der Absender ist der Auftraggeber und somit Ansprechpartner für den Versanddienstleister, i.d.R. kann auch nur der Absender einen Nachforschungsauftrag erteilen.

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Bergfex49  19.10.2019, 16:11
@Svenja1974692

Hallo, der Liefervertrag ist zwischen der Post und dem Absender zustande gekommen; soweit eine Nachforschung erfolgen soll, ist die vom Kunden = Absender zu veranlassen, denn nur er hat ja Einlieferungsbeleg oder sonstige Beweise;

im übrigen ist es bei DHL Vorschrift, dass die Auslieferung des Paketes an den Vollmachtsempfänger nur bei Vorlage des amtlichen Perso erfolgen kann;

(so steht es extra in der Vollmacht drin)

ich sehe gerade, die Problematik wurde schon angesprochen;

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maxb1 
Beitragsersteller
 19.10.2019, 15:22

Also den Händler kontaktieren und Ihm mitteilen, dass das Paket entwendet worden ist?

Muss ich eine Schadensfallanzeige an DHL schicken? Oder eine Anzeige erstatten?

Danke

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T3Fahrer  19.10.2019, 15:31
@maxb1

Du kannst bei der Post gar nichts ausrichten, da du nicht der Kunde bist. Der Händler hat die Versanddienstleistung gekauft und bezahlt, er muss reklamieren bei der Post. Meines Erachtens muss der Händler jetzt erst mal dafür geradestehen und dir Ersatz liefern und sich dann halt um Schadensersatz bei der Post kümmern. Schwierig könnte halt sein, dass du unfreiwillig mit drin henkst, da ja offenbar jemand deine Unterschrift gefälscht hat…

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T3Fahrer  19.10.2019, 15:31
@maxb1

Ach so, Strafanzeige bei der Polizei könnte natürlich in der Tat sinnvoll sein, dann kannst du beim Händler und auch bei der Post etwas vorweisen.

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monara1988  19.10.2019, 15:47
@T3Fahrer

Der Händler/Versender muss nicht gerade stehen, da er nichts falsch gemacht hat, sondern DHL!

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Bergfex49  19.10.2019, 16:12
@maxb1

die Nachforschung kann nur durch den Absender erfolgen, da nur er der Auftraggeber der DHL ist;

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T3Fahrer  19.10.2019, 16:12
@monara1988

Aber du hast beim Händler bestellt und bezahlt und die Ware ist nicht angekommen. Dein von dir bezahlter Anspruch wurde nicht erfüllt. Dann musst du als Kunde nicht auf die Erstattung von DHL warten, sondern hast einen Anspruch gegen den Händler, der Händler wiederum gegen DHL. Dein Anspruch gegen den Händler ist aber nicht abhängig vom Anspruch des Händlers gegen DHL.

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