P Konto Freibetrag überschritten, was passiert mit dem Geld?
Ich besitze aufgrund einer Pfändung ein P Konto. Normalerweise überschreite ich den Freibetrag nicht, diesen Monat kriege ich aber Weihnachtsgeld. Mein Gehalt sollte am 29.11. eingehen und ca um 400€ meinen Freibetrag überschreiten. Nach längerer Recherche bin ich jetzt wohl an dem Punkt zu wissen, dass der überschüssige Betrag nicht sofort gepfändet wird, sondern im Folgemonat bis zum Freibetrag angerechnet wird. Heißt das jetzt, dass ich quasi am 29.11. auf den Freibetrag zugreifen kann und ab dem 1.12. auf diese 400€ Überschuss?
Da das Gehalt Ende Dezember mit diesen 400€ nicht den Freibetrag überschreiten wird.
Ich danke euch schonmal
2 Antworten
Das Geld, das am Ende des Monat noch zur Verfügung steht, unterliegt dann dem Zugriff der Pfändung. Du kannst diesen Betrag auch nicht in den nächsten Monat retten. Genau das ist ja der Sinn des P-Kontos, dass du deinen Lebensunterhalt trotz Pfändung noch bestreiten kannst.
Doch, bis 500€ eben schon, wenn man einen Antrag stellt.
Das dachte ich eben auch. Bei meiner Recherche bin ich jetzt auf einer seriösen Seite zur Schuldnerberatung darauf gestoßen: "Wer denkt, dass dieser Einbehalt auf kurzem Wege zum Gläubiger abgeführt wird, irrt. Denn es ist gesetzlich geregelt (§ 835 Abs. 4 Satz 1 ZPO), dass die Bank vor Ablauf von 4 Wochen nach Eingang der Summe nichts an den Gläubiger auszahlen darf (deshalb spricht man von Moratoriumsbeträgen). Aber das ist noch nicht alles, denn § 850k Abs. 1 Satz 2 ZPO dehnt zusätzlich den Pfändungsschutz für diese Beträge aus, indem das so übertragene Guthaben zum unpfändbaren Guthaben des Folgemonats erklärt wird."
Ja. Das ist richtig. Allerdings kannst du dann selbst auch nicht mehr über diesen Betrag verfügen. Diese 4 Wochen Moratorium dienen dazu, dass nicht vollendete Tatsachen geschaffen werden. Du hättest also 4 Wochen zeit zu belegen, dass dieser betrag aus irgend welchen Gründen schützenswert ist.
Wenn der Gläubiger es einmal hat, gibt es es natürlich nicht wieder heraus
Wenn es ein echtes Weihnachtsgeld ist, dann bleiben 500 € pfändungsfrei - diese solltest Du Dir umgehend freistellen lassen.
P-Konto-Inhaber können deshalb beim Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen, um ein Teil des Weihnachtsgeldes schützen zu lassen.
Laut Recherche schon.
Aber trotzdem danke euch für die Antworten :)
Ich habe einen Antrag gestellt, habe aber noch keine Rückmeldung dazu gekriegt. Die Frage hat sich also rein auf diesen Moratoriumsbetrag bezogen.
Das Geld wird zwar erst später an den Gläubiger ausgezahlt, aber Du kannst darüber nicht mehr verfügen
Der letzte Satz besagt aber ja auch, dass der Überschuss an den Freibetrag des nächsten Monats angerechnet wird, also muss ich ja eigentlich darauf zugreifen können.
Ich habe auch einen Antrag auf Schutz für das Weihnachtsgeld gestellt, habe aber bisher nichts zurück gekriegt.