Abgabe Vermögensauskunft, wann wird frühestens das Konto gepfändet?
Hallo, ich muss am Montag die Vermögensauskunft abgeben. Eine Woche später bekomme ich Gehalt inkl Weihnachtsbonus. Wie schnell kann ein Gläubiger nach der Abgabe pfänden?
4 Antworten
Das heisst, du weißt dass du jemandem Geld schuldest, willst aber das Geld das demnächst auf dein Konto kommt noch schnell dem Zugriff des Gläubigers entziehen?
Ja, ich gebe mit der EV gleichzeitig den Indolvenzantrag ab.Jefich eine Woche später bekomme ich Gehalt und Weihnachtsgeld. Würde nur gerne wissen, ob so schnell schon gepfändet oder das Konto gesperrt werden kann...
Das kann er jetzt schon machen, weil das erstmal nichts mit der Vermögensauskunft zu tun hat. Wenn er aber dadurch erst vom Konto erfährt, dauert es noch eine Weile. Denn er muss erst die Abschrift vom Gerichtsvollzieher erhalten, einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen und die den prüfen. Dann muss der Beschluss noch der Bank zugestellt werden.
Kommt drauf an, wann der Bank bzw. Dir ein PfÜB ( Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss ) vorgelegt werden kann.
Da das Geld auf Dein Konto geht - sofort.
Muss nicht erst ein Antrag gestellt werden auf Pfüb? Dauert das nicht ein paar Tage?