Ordnungswidrigkeit Einspruch zurücknehmen?
Hallo ich habe vor kurzem einen Blitzer i.H.v. 100€ gekriegt. Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt, welcher abgelehnt wurde und es jetzt zur Hauptverhandlung kommt. Der Termin wurde bereits festgelegt. Da auf dem Brief steht dass meine Chancen auf Erfolg schlecht stehen möchte ich diesen Einspruch zurückziehen bevor es zur Hauptverhandlung kommt. Ich muss ja bei Misserfolg der Verhandlung die kompletten Gerichtskosten übernehmen. Um diesen Kosten zu entgehen ziehe ich den Einspruch lieber zurück und zahle den 100€ Blitzer. Meine Frage nun welche Kosten für mich ca. aufspringen wenn ich den Einspruch zurückziehe?
2 Antworten
Wenn die Akten bereits beim Gericht eingegangen sind, beträgt die Gerichtsgebühr 17 €.
Das Durchziehen der Hauptverhandlung würde 55 € kosten.
Das Zurückziehen des Einspruchs während der Hauptverhandlung (aber noch vor der Entscheidung) kostet 27,50 €.
Ja, der Einspruch kann jederzeit bis zum Gerichtstermin wieder zurückgenommen werden. Im Gerichtstermin ist das nur mit Zustimmung der anwesenden Staatsanwaltschaft möglich. Nach Rücknahme des Einspruchs wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Das Bußgeld muss bezahlt werden, und Punkte (wenn sie für den Verstoß vorgesehen sind) sowie ein mögliches Fahrverbot werden damit akzeptiert.
https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/bussgeld-einspruch/
Je zeitiger Du dies machst desto besser. Machst Du dies erst am Tag der Verhandlung kommst Du unter anderen für eventuell geladenen Zeugen und deren Kosten auf wenn denen nicht mehr abgesagt werden kann.
Also gehst du nicht von weiteren 100en von € aus?
Wenn der Termin morgen ist, kann dies schon sein. Ist der Termin erst in ein paar Wochen, nein.
Halt die Verfahrensgebühren für den Bußgeldbescheid 25,-€ und Auslagen 3,50€
Es wird angeregt, den Einspruch auch unter Beachtung von Kostengesichtspunkten schriftlich zurückzunehmen. Im Falle einer Verurteilung müsste der Betroffene die Gerichtskosten tragen. Die vorzeitige Rücknahme des Einspruchs führt . a. zu einer Verringerung der Gerichtskosten.<- Das stand im Brief drinnen leider verstehe ich das nicht so ganz