Lohnt sich ein Einspruch bei knapp 70km/h?
Hi ich wurde heute ausserorts geblitzt. Ich war mit ca 165 km/h unterwegs. Das ist das erste mal, dass ich so schnell geblitzt wurde.
Der Blitzer war hinter so einer komischen Haltestelle. Der Blitzer war quer zur Fahrbahn. Ich weiss aber nicht ob das ein Mobiler oder fester war.
Nun hab ich gegooelt was das kosten wird und immer poppt „Lohnt sich der Einspruch“ auf. Also banal gesagt.
ich wusste nicht, dass man bei sowas Einspruch legen kann.
Daher meine Frage. Lohnt sich so ein Einspruch oder ist das nur Geldabzocke von den jeweiligen Kanzileien.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich da gewinne.
Vielen lieben Dank im Voraus.
lg
Anonym :)
9 Antworten
Der Blitzer war hinter so einer komischen Haltestelle...
Da war dann sicher auch 70 Km/h erlaubt. 🙈🙉
Geblitzt wird selten dort, wo 100Km/h erlaubt sind. Wenn du einen Job hast, bei dem du auf den Führerschein angewiesen bist, dann kannst du über diese Schiene gehen. Bei einem Kollegen hat das schon 2x geklappt. Die Geldstrafe wurde dann nur höher. Aber dann musst du da anrufen.
Das lohnt sich nur dann, wenn du davon ausgehst, dass das Messgerät falsch gemessen hat oder die Verkehrszeichen für die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht oder nicht korrekt aufgestellt sind. Ansonsten wüsste ich nicht, mit welcher Begründung du hier erfolgreich widersprechen können solltest. Wenn du widersprichst, musst du das auch begründen können, sonst ist das Papierverschwendung.
Du wirst für den Geschwindigkeitsverstoß auf jeden Fall bezahlen müssen, wenn du keine Anhaltspunkte vorbringen kannst, dass die Messung ungenau oder gar unberechtigt erfolgt ist. Und da sieht's schlecht aus.
Wenn dein Einspruch erfolglos ist, dann bezahlst du den Anwalt, die Kosten für den Einspruch und ggf die Gerichtsverhandlung auch noch
mit 168 km/h an einer Haltestelle vorbei.
einspruch würde sich nur Lohnen- wenn das Messgerät flach wäre- ( wovon man aber mehr selten von ausgehen kann- da verdient nur die Kanzlei noch mit- da du ja sowieso zahlen must dann. )
Wenn du arbeitsbedingt ( damit ist nicht der weg zur abreiot gemeint- sondern, das du beruflich auf der arbiet einen führerschein brauchst- und der arbeitgeber keinen anderen dafür abstellen kqann) auf den führerschein angewiesen bist.
Dann kann der Richter dir die 3 Monate Führerscheinentzug ( ja die wirst du mindestens bekommen- jetzt musst du noch sagen " ich bin in der Probezeit" ) - Führerscheinentzug- erlassen = gleichzeitig wird dann aber damit du drauß lernszt- die Geldstrafe meistens verdreifacht- das wären dann bei dir- 850 € * 3 = 2550 € Geldstrafe.
Also für dich:
entweder 3 Monate Führerscheinentzug( falls du noch Probezeit hast- wirds noch schlimmer) + 850 € strafe
ODER
Wenn arbietsbedingt durch geht= kein Führerscheinentzug - dafür aber 2550€ geldstrafe.
Viel spass-
Sagen wirs so, es gilt das verschlechterungsverbot. Das bedeutet, nur weil du einspruch eingelegt hast, darf die Strafe nicht höher ausfallen. Es kann allerdings sein, dass du verlirst. dann musst du die Prozesskosten zahlen. Das sind in der Regel 10% des Streitwertes. mindestens aber 50 €
Der Streitwert, das ist die Summe um die es geht. also in dem Fall Strafe und Verwaltungsgebühren.
Da es bei der Geschwindigkeitsmessungen viele Fallstricke gibt, sind die chancen, auf Grund eines Formfehlers der Strafe zu entgehen schon da. auch wenn sie ggf. gering sind.
Ohne einen Anwalt, der dich da fachkundig vertritt wirst du aber kaum chancen haben. Du könntest dich selbst vertreten. aber wer sich vor Gericht selbst vertirtt, hat einen Narren zum Anwalt.
lg, Anna
Vergiss es. Bei der Überschreitung kannst du froh sein wenn dir kein Vorsatz vorgeworfen wird und sich dann alles verdoppelt
Aber muss ich dann auch was zahlen? Wenn ich auch ohne erfolg bin?