Vorläufiger Führerschein, wer darf ihn abholen?
Guten Abend,
nach bestehen der praktischen Prüfung bekommt man ja eine Prüfungsbestätigung ausgehändigt und muss als 17jähriger zum Amt und dort den vorläufigen Führerschein abholen.
Kann jemand anders auch den Führerschein abholen wenn er alle dafür nötigen Formulare und so hat? Bspw. der Vater oder die Mutter?
Danke für die Antworten jetzt schon
3 Antworten
Meinst Du die Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren? Dafür gibt es keinen Führerschein sondern eben nur diese Bescheinigung. Ein vorläufiger Führerschein ist ein Ersatzdokument, wenn man den richtigen verlor. Anscheinend hast Du noch keinen richtigen. Du solltest die Frage genauer stellen und genau schreiben, um welche Art der Fahrerlaubnis es geht.
Also so etwas, nicht der B, sondern der B17? https://www.bussgeldkatalog.de/fuehrerscheinklassen/fuehrerschein-mit-17/
Statt eines normalen Führerscheins erhält derjenige, der die Fahrerlaubnis für den B17 erwirbt, eine Prüfbescheinigung. Der “Führerschein” für begleitetes Fahren läuft drei Monate nach dem 18. Geburtstag ab. Die Prüfungsbescheinigung muss spätestens dann bei der Führerscheinstelle gegen einen Führerschein der Klasse B umgetauscht werden. Beide Klassen folgen also aufeinander.
Das heißt also für mich, dass Du erst ab dem 18. Geburtstag einen Führerschein abholen kannst/musst, wenn Du weiterhin fahren dürfen willst.
Zum Umtausch gilt dann vermutlich das Gleiche wie beim normalen Abholen: Es kann auch jemand mit einer Vollmacht sein, sofern er neben den Vollmachtunterlagen auch die Prüfbescheinigung mitbringt.
https://www.vollmacht-muster.de/vollmacht-fuehrerschein-abholen/
Falls beim Umtausch aber noch eine Unterschrift vom Fahrerlaubnisempfänger geleistet werden muss, wird eine Ersatzperson als Abholer nicht funktionieren. Dazu weiß ich allerdings nicht, ob das so nötig sein wird.
Ich denke es ist besser wenn ich einfach vor Ort anrufe... danke
Ich denke schon, würde aber lieber seöbst hingehen
Ja, kann auch von jemand anderen abgeholt werden .. aber nur mit Ausweis und Vollmacht.
Ich (17) habe die praktische Prüfung der Klasse B heute bestanden. Da ich in den nächsten Monaten noch T und BE mache wollten die mir noch keinen geben oder so. -dann meinte der Prüfer, dass ich mit der Prüfungsbescheinigung zum Amt soll und mir da etwas abholen soll damit ich dann fahren kann, als 17jähriger.