Nach bestandener praktischer Prüfung ohne führerschein fahren?

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§ 22 Abs. 4 FeV

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.

Wenn es sich also um einen vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis nach Anlage 8a der FeV handelt, gilt die Fahrerlaubnis als erteilt und man darf fahren.

Handelt es sich jedoch lediglich um eine Prüfungsbescheinigung, dann wurde noch keine Fahrerlaubnis erteilt und man würde sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen.

Doch das ist fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis hast du erst wenn du Schein in der Hand hast

Bei einem Nachweis auf Fahrerlaubnis darfst du auch schon fahren, bevor du den Führerschein in Händen hast. Wen du nur eine Preüfbescheinigung hast, darfst du nicht fahren. Das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis.