Miete bei Trennung?
Hallo zusammen. Vor 5 Wochen bin ich aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Wir haben damals beide den Mietvertrag unterschrieben. Wir sind jetzt quasi im Trennungsjahr. Soweit ich weiß, wird die Miete dann 50/50 abgerechnet. Sie geht Teilzeit Arbeiten. Unser gemeinsamer Sohn Lebt auch bei Ihr. Freue mich auf Rückmeldung
4 Antworten
Ihr haftet aktuell beide für die Miete. Weil ihr beide im Mietvertrag steht. Es wäre sinnvoll, die Wohnung auf sie allein umzuschreiben, wenn du dort nicht mehr wohnst. Termin beim Vermieter machen und dich streichen lassen.
Trennungsjahr heißt, ihr seid verheiratet? Du brauchst so oder so einen Anwalt. Such den jetzt schon und lass dir erklären, ob und wie viel Unterhalt ihr und eurem Sohn zustehen.
Die sind verheiratet, wie es aussieht. Heißt, Scheidung. Da gibt es mehrere Optionen, bei denen der Vermieter am Ende keine andere Wahl hat. Da kommt der fs raus.
Falsch. Der Vermieter muss einverstanden sein. Oder beide kündigen zusammen und keiner behält die Wohnung.
Ihr regelt es so, wie es für alle Beteiligten am Besten ist. Haften musst du für die Miete gegenüber dem Vermieter ohnehin weiter.
Und vor allem müsst ihr klären, wie es mit der Wohnung weitergehen kann. Denn der Vermieter muss nicht zustimmen, dass sie alleine im Mietvertrag bleibt. Dann müsst ihr Beide gemeinsam kündigen.
Es sei denn, es handelt sich um Eigentum.
Und du musst ja auch Kindesunterhalt zahlen und ggf. noch an sie Trennungsunterhalt.
Also wäre es sinnig sich mal rechtlich beraten zu lassen.
Oft ist es so, dass der ausgezogene Ehegatte weiterhin die volle Miete zahlt. Da er im Innenverhältnis aber nur die Hälfte der Miete zahlen muss, kann er die zweite Hälfte von dem Ehegatten, der in der Wohnung wohnt, ersetzt verlangen.
Das gilt allerdings dann nicht, wenn diese Mietzahlung bereits bei der Ehegatten-Unterhaltsberechnung berücksichtigt worden ist. Wenn z.B. der Ehemann ausgezogen ist und weiterhin die volle Miete von 800,- Euro zahlt, so kann er bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts diese 800,- Euro von seinem Einkommen abziehen. Dieser Vorwegabzug führt dazu, dass er rund 400,- Euro weniger Unterhalt zahlen muss. Er hat also die halbe Miete, nämlich die 400,- Euro, die er eigentlich von seiner Ehefrau ersetzt verlangen könnte, schon über die Unterhaltsberechnung wieder “raus”. Er kann dann natürlich nicht noch einmal zusätzlich verlangen, dass seine Frau sich an der Miete beteiligt.
Der ausgezogene Ehegatte muss in einem solchen Fall genau berechnen, was es für ihn günstiger ist: die Miete beim Unterhalt abzuziehen, oder die halbe Miete ersetzt zu verlangen. Wenn der Ehegattenunterhalt, den er ohne Vorwegabzug der Mietzahlung schulden würde, niedriger ist als die halbe Miete, dann steht er sich besser, wenn er den Ausgleich nicht über den Unterhalt regelt.
Hallo an dich, ich sehe deine Frage, sie liegt schon ein wenig zurück und du hast ja schon Anworten erhalten, ergänzend send ich dir mal einen Link zu einer Checkliste
Checkliste: Trennung und Scheidung; dort wird auch zur Wohnsituation etwas erläutert.
Dir liebe Grüße, Sabine
Checkliste: Trennung und Scheidung
//Soweit ich weiß, wird die Miete dann 50/50 abgerechnet.//
Wo steht das denn? Du beteiligst dich(freiwillig) oder nicht!
So einfach ist es nun doch nicht ;-). Wenn er ebenfalls Mieter ist, dann haftet er gesamtschuldnerisch. Dem Vermieter ist es dann nämlich völlig egal ob er ausgezogen ist, solange er im Mietvertrag steht!
Haften ja sofern Zahlungsfähig, zahlen für etwas was man nicht bewohnt/nutzen kann, steht dann auf einem anderen Blatt!
Es interessiert den Vermieter nicht, wo er wohnt! Er ist Mitmieter, wen er den Mietvertrag unterschrieben hat und haftet damit gesamtschuldnerisch. Und der Vermieter kann von ihm die volle Miete verlangen, die er sich dann im Innenverhältnis von der Noch-Ehefrau zurück holen kann, sofern sie es zahlen kann und nachdem auch eine vernünftige Rechnung über Kindes- und Trennungsunterhalt aufgemacht wurde.
//Er ist Mitmieter, wen er den Mietvertrag unterschrieben hat und haftet damit gesamtschuldnerisch!//
Der Vermieter wird sich an erster Stelle an die Bewohnerin wenden, wie sie das Intern regelt ist dem Vermieter völlig egal!
Gerne nochmal:
Der Vermieter kann sich aussuchen bei wem er die Gesamtmiete einfordert, wenn Beide im Mietvertrag stehen.
Es ist dem Vermieter völlig egal, ob einer da ausgezogen ist oder was die für interne Probleme haben.
Es geht hier um Vertragsrecht!
Und falls dich das Ganze interessiert, dann kannst du es hier nochmal nachlesen wie es sich verhält:
Aber es steht dir natürlich auch frei auf deinen falschen Annahmen zu beharren.
Gerne nochmal:
Es ist leider nicht so einfach wie man sich das vorstellt, hast du schon mal Vermietet?
Wenn nicht, ist jegliche weitere Diskusion sinnlos!
Ich wüsste jetzt nicht, was an geltendem Recht nicht einfach sein sollte. Aber schon ok...Sinnlos ist es in der Tat, wenn man das Recht nicht beachten möchte.
Klar wenn man nur www. kennt und die Überschriften(§) lesen kann, sie aber mit allen anderen Verordnungen § nicht verbinden kann, hast du vielleicht recht!
Allerdings bleiben/sind die Vermögensverhältnisse des Fragestellers und Einkommen der Ex( Eheverhältnis?)ungeklährt und interesieren mich auch nicht!
Klar wenn man nur www. kennt und die Überschriften(§) lesen kann, sie aber mit allen anderen Verordnungen § nicht verbinden kann, hast du vielleicht recht!
Was willst du denn da "verbinden"? Wenn Frau nicht zahlt und Mann dort ebenfalls Mieter ist, dann wird der Vermieter sich das Geld von ihm holen. Und wenn der auch nicht zahlen kann, dann schmeißt er sie Beide raus!
Dabei ist doch erstmal völlig egal wer da was an Vermögen hat.
Natürlich steht es den Beiden frei im Innenverhältnis sich über rechtliche Aspekte wie Unterhalt auszutauschen. Aber das interessiert doch den Vermieter immer noch nicht. Der will seine Miete - nicht mehr und nicht weniger.
Und wenn das Amt die Miete zahlt, dann wird es dies auch erstmal weiter machen. Dann kann der Vermieter sich auch drauf einlassen ihn aus dem Mietvertrag zu entlassen wenn seine Miete so gesichert ist.
Natürlich machen die angesprochenen 50:50 des FS keinen Sinn. Denn dafür bedarf es erstmal eine genaue Rechnung. Aber deine Aussage, es wäre eine wünsch-dir-was Option, ob er Miete zahlt oder nicht ist per se falsch!
Ist er zahlungsfähig und sie nicht, dann wendet sich der Vermieter an ihn, solange er im Mietvertrag steht und einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen ist.
Und meint er nicht zahlen zu müssen, dann leitet der Vermieter unter den gesetzlichen Vorgaben eh die Räumungsklage ein und holt sich eine Miete auf gerichtlichem Weg.
Oder möchtest du bestreiten, dass der Vermieter vor Gericht damit durchkommt, dass er die ausstehende Miete zugesprochen bekommt?
Wir beiden beruhigen uns jetzt mal und lassen den Fragesteller entscheiden was er aus den Informationen macht! Ich wünsche dir einen schönen 1. Advent !
Ich bin komplett beruhigt ;-). Aber einen schönen 1.ten Advent wünsche ich ebenfalls.
Das funktioniert nur, wenn alle 3 Vertragspartner einverstanden sind: Mieter 1, Mieter 2, Vermieter.
Dem Vermieter geht ein potentieller Zahler der Miete verloren, deshalb ist es fraglich, ob er sich darauf einlässt.