Hartz IV nach Trennung und Auszug obwohl gemeinsames Haus?

11 Antworten

Auszahlen kann er mich nicht..... Selbst wenn es eine Löschung im GB gäbe, was ich eigentlich nicht will, 

Duwidersprichst Dir ja selbst. Wenn er Dich auszahlt wirst Du aus dem Grunybuch gestrichen - das Haus gehört dann ihm.

Die gehört die halbe Immobilie und - wenn der Kredit auf beide läuft - auch die halben Schulden. Das kann man gegenrechnen. Aber bei einem Kredit auf beide Partner, müsste auch der Kreditgeber damit einverstanden sein, Dich aus dem Vertrag zu "streichen".

Definitiv bekommst Du so aktuell keine Hilfe vom Staat, warum sollten wir als Gemeinschaft auch Euren "Luxus" vom eigenen Heom mitfinanzieren.

Er kann kein Unterhalt zahlen? Dann muss verkauft werden.


Zobel3 
Beitragsersteller
 12.10.2019, 10:16

Würde er mich auszahlen, dann wäre ich mit einer GB-Löschung einverstanden, so war das gemeint. Aber so wir er es sich vorstellt, werde ich einfach so ausgetragen, schließlich hat er alles allein bezahlt und wird es auch weiterhin tun aus seiner Sicht. Ich gehe dabei leer aus, deswegen will ich im GB bleiben, damit ich eine Absicherung ( im Alter) habe

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EinGast99  12.10.2019, 13:57
@Zobel3

Lässt Du Dich nicht austragen, gehört Dir zwar das halbe Haus aber auch die halben Schulden.

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Das gemeinsame Haus muß verkauft werden, daran führt kein Weg vorbei, sehe es realistisch.

nein, du wirst keinen Kindesunterhalt bekommen. Wenn du nicht möchtest, dass das Haus verkauft wird und die Kredite davon bezahlt werden, dann musst du die Kosten dafür auch mit tragen. Ergo, es gibt keinen Unterhalt vom Staat.

Der Steuerzahler wird dieses Verhalten nicht mit tragen.

Mein Mann möchte das Haus behalten anstatt zu verkaufen.

Ausgeschlossen.

Auszahlen kann er mich nicht und ich will ihn auch nicht in den Ruin stürzen.

Das ist fair, nur irrelevant. Das Haus stellt verwertbares Vermögen dar.

Er zahlt natürlich Unterhalt für die Kinder, danach bleibt aber nach all den laufenden Krediten und Schulden und anderen Fixkosten kein Geld mehr für mich übrig.

Das ist sein Problem, nicht deines. Dir steht Unterhalt zu, und zwar verpflichtend. Wie dieser aufgebracht wird, muss dich nicht kümmern.

Bekomme ich unter all den genannten Umständen Hartz IV, solange ich noch keinen Job habe

Nein, auf keinen Fall. Warum auch? Dein Mann ist dir zum Unterhalt verpflichtet, und das geht jedem anderen Anspruch voraus. Das Haus muss daher verkauft werden, oder - (was ich hier für sinnvoller erachten würde) - du bleibst mit den Kindern im Haus und er zieht aus. Das ließe sich vertraglich vereinbaren im Rahmen der Trennung. Bitte nimm dir unverzüglich einen Anwalt für Familienrecht, der die weiteren Schritte einleitet. Ohne Anwalt ist das nicht möglich.


Yggdrasil3001  12.10.2019, 09:15
du bleibst mit den Kindern im Haus und er zieht aus

Und wie soll der notwendige Unterhalt für ein EFH von der Alleinerziehenden aufgebracht werden ? Der Mann zieht aus seinem (!) Haus aus und bezahlt von da an seinen eigenen Unterhalt, den der Ex und der Kinder, seine nun fällige Miete und zusätzlich die anfallenden Kosten des Hauses ?

Das glaubst Du doch nicht im Ernst ???

Des Weiteren, die Frau wird wieder arbeiten müßen, sie will dies ja auch freiwillig tun. Nebenbei zwei kleine Kinder, ganz nebenbei ein ganzes Haus in Ordnung zu halten und ganz nebenbei auch noch Garten/Umgebung des EFH. Der Tag hat nur 24 Stunden sei erwähnt.

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FordPrefect  12.10.2019, 09:41
@Yggdrasil3001
Und wie soll der notwendige Unterhalt für ein EFH von der Alleinerziehenden aufgebracht werden ?

Gar nicht bzw. nur anteilig. Sofern - wovon auszugehen sein dürfte - die Immobilie in neuwertigem bzw. sanierten Zustand ist, beschränken sich die laufende Kosten auf die normalen BK.

Der Mann zieht aus seinem (!) Haus aus

Nein, aus dem gemeinsamen Haus. Beide stehen im Grundbuch.

und bezahlt von da an seinen eigenen Unterhalt

Wie bisher.

den der Ex und der Kinder,

Wie bisher, wobei der Unterhalt für die Ehefrau durch das Wohnrecht bereits erfüllt sein dürfte.

seine nun fällige Miete

Das ist natürlich unschön, aber möglich.

und zusätzlich die anfallenden Kosten des Hauses ?

Wie bisher auch. Die Kostenmehrung liegt daher durchaus im machbaren Bereich, und der Mann könnte die Immobilie behalten. Dass das nicht einfach wird, ist richtig, aber das hat ja auch niemand behauptet.

Des Weiteren, die Frau wird wieder arbeiten müßen, sie will dies ja auch freiwillig tun.

Und?

Nebenbei zwei kleine Kinder,

Dafür gibt es Kiga und Hort.

ganz nebenbei ein ganzes Haus in Ordnung zu halten und ganz nebenbei auch noch Garten/Umgebung des EFH.

Stell dir vor, das schaffen andere auch - weil sie es müssen.

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Warum zieht ER denn nicht aus?! Wieso sollen deine Kinder aus ihrem Umfeld gerissen werden, während dieser Haufen ****** weiter im Haus verbleibt?


iQhaenschenkl  12.10.2019, 08:36

Wieso ist der Mann ein Haufen...? Über den Trennungsgrund steht hier nichts. Die ganze Sache geschieht einvernehmlich. So steht es zumindest in der Frage.

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Zobel3 
Beitragsersteller
 12.10.2019, 08:33

Ich kann das Haus nicht alleine halten, nicht mal wenn ich Vollzeit arbeiten würde. Ich will auch raus, wegen der schmerzenden Erinnerungen....

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ImmoFrage  12.10.2019, 08:33
@Zobel3

Gut, dann poche auf einen Verkauf. Such dir einen guten Anwalt für Scheidungsrecht. Kannst du die Kosten nicht stemmen, dann ab zum Amt, da kannst du dir einen Beratungsschein abholen.

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Schlangengott  12.10.2019, 08:32

warum ist immer der mann der arsch?

allermeist gehen trennungen von der frau aus

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ImmoFrage  12.10.2019, 08:33
@Schlangengott

Der Frage nach zu Urteilen geht die Trennung von ihm aus, zudem möchte er, dass sie auszieht.

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