Trennungsjahr - gemeinsames Essen erlaubt?
Mein Mann und ich befinden uns im Trennungsjahr, er bezieht kein Einkommen, ich zahle ihm den vollen Unterhalt. Nun wünscht meine Tochter, dass wir an ihrem Geburtstag gemeisam essen gehen, natürlich müsste ich bezahlen.
Könnte dies Einfluss auf unser Trennungsjahr haben?
1 Antwort
Ihr dürf so oft zusammen ausgehen, wie ihr wollt. Das Trennungsjahr bezieht sich auf die gemeinsame Wohnung und selbst da ist es möglich, dass beide im gleichen Haus wohnen, so lange jeder seinen eigenen Haushalt führt (als "Trennung von Tisch und Bett") und das nachweisen kann.
Hallo Schlappentiger, lieben Dank für die Antwort, das hilft mir wirklich weiter und ich kann nun besser den Wunsch meiner Tochter nach einem gemeinsamen Essen erfüllen. Ich wünsch dir noch einen schönen Sonntag.