Kosten, leerstehendes Haus?
Hallo Zusammen,
ich hoffe das Ihr mir helfen könnt :)
Mein Ex-Mann und ich haben ein gemeinsames Haus (beide stehen im Grundbuch zu 50%). Nach der Trennung bin ich mit unseren gemeinsamen Kindern im Haus geblieben. Ausgemacht war, das ich Ihn, nach der Sollzinsbindung auszahle. Alles kein Problem, nun aber hat er die Teilversteigerung beantragt. Da er aber nur noch Ärger macht, habe ich mich damit abgefunden auszuziehen. Jetzt habe ich eine schöne Wohnung gefunden und möchte diese in den nächsten Monaten beziehen. Alle Kosten vom Haus habe ich alleine bezahlt und Ihm eine Nutzungsentschädigung. Nun zu meiner Frage:
Welche Kosten sind pflicht zu zahlen, wenn das Haus leer steht? Der Kredit ist klar, aber welche sonstigen Nebenkosten? Diese Kosten müssen doch von beiden Eigentümern zur Hälft getragen werden, oder?
Viele Grüße Jacky
4 Antworten
Grundsteuer, Versicherung.
Bei der Heizung musst du dich entscheiden, ob du die Leitungen evakuieren lässt oder bei Frost etwas heizt, dann brauchst du auch Strom.
Strom, Wasser, Müll: Abmelden oder Grundbetrag weiter zahlen.
Aber alle diese Kosten müssen von beiden zur Hälfte getragen werden, oder?
Den Versorgern gegenüber seit ihr Gesamtschuldner. Die können die vollständigen Beträge von jedem von euch anfordern, natürlich dann nur einmal.
Wie ihr untereinander klar kommt, müsst ihr selber wissen.
Grundsteuer, Grundgebühren für Strom, Wasser und Gas. Die Versicherung könnte nach einer gewissen Karenzzeit (max. ein Jahr) Probleme machen, wenn das Haus nicht bewohnt ist, weil mögliche Schäden wahrscheinlich zu spät erkannt werden. Auf jeden Fall der Versicherung den Leerstand melden.
Ich würde täglich zum Haus fahren, da ich dort noch einen Garten habe. Ist die Karenzzeit bei alles Versicherungen gleich oder macht das jede individuell?
Kosten müssen von uns beiden getragen werden. Muss er sich an der Grundstückspflege beteiligen (damit meine ich nicht meinen Garten)?
Auf jeden Fall mit der Versicherung darüber sprechen. Und die Kosten gehen zu gleichen Teilen an beide.
Vielen Dank. Muss er sich auch an der Grundstückspflege beteiligen (Rasen mähen, Straßenreinigung, im Winter Schnee schieben usw.)? Denn diesen Pflichten muss ich ja als Eigentümer auch weiterhin nachgehen?
Haben Sie schonmal daran gedacht, Meistbietende im Verfahren zu bleiben, immerhin zahlen Sie letztlich ja nur die Hälfte des Meistgebots und können als Alleineigentümerin im Haus mit den Kindern verbleiben.
Lassen Sie keinen vom Gericht bestellten Gutachter ins Haus - das gibt deutliche Sicherheitsabschläge bei der Bewertung und steigert so Ihre eigenen Chancen bei der Versteigerung.
Haben Sie mit der Bank geklärt, ob die dem Verfahren aus vorrangigem Recht heraus beitreten?
Wichtig ist, dass Sie dem Verfahren beitreten um so die gleichen Rechte wie Ihr Mann über das Verfahren wahrnehmen können.
Ja darüber habe ich mir schon viele Gedanken gemacht und auch schon mit der Bank gesprochen, aber ich muss ja ersteinmal einen neuen Kredit über die volle Kaufsumme aufnehmen.
Kann ich den dem gerichtlichen Gutachter den Zutritt verwehren?
Nein das habe ich noch nicht mit den Bank besprochen.
Welche Unterschiede gibt es denn, wenn ich dem Verfahren nicht beitrete?
immerhin zahlen Sie letztlich ja nur die Hälfte des Meistgebots
Das stimmt, gleichwohl muss sie zunächst das volle Meistgebot zahlen und ob sie sich mit dem Miteigentümer über die Verteilung einig wird, ist fraglich.
Der Ehemann scheint wohl an Geld interessiert, da er die Versteigerung angeleiert hat. Eine Blockade des Erlöses bringt ihm folglich wenig, zumal sie nach eigenem Bekunden die Bank alleine weiter bedienen könnte.
Hier ist ja noch offen ob die Bank überhaupt ein Interesse am Beitritt zum Verfahren hat.
Der Ehemann scheint wohl an Geld interessiert, da er die Versteigerung angeleiert hat. Eine Blockade des Erlöses bringt ihm folglich wenig, zumal sie nach eigenem Bekunden die Bank alleine weiter bedienen könnte.
Vermutung.
Hier ist ja noch offen ob die Bank überhaupt ein Interesse am Beitritt zum Verfahren hat.
Stimmt. Wenn nicht, muss das Recht übernommen werden.
a)ob sie sich mit dem Miteigentümer über die Verteilung einig wird, ist fraglich.
b)Stimmt. Wenn nicht, muss das Recht übernommen werden.
a)die Vermutung kann nur die Fragestellerin klären.
b)Könnte die Frau ja, da sie ja auch bislang nach eigenem Bekunden das zugrunde liegiende Altdarlehen bedient hat.
Haben Sie mit der Bank geklärt, ob die dem Verfahren aus vorrangigem Recht heraus beitreten?
Diese Frage habe ich bereits der Userin gestellt - ohne Antwort bislang!
Die Bank kann sich selbstverständlich zurücklehnen, falls der Beleihungsauslauf stimmt.
In der Praxis möchte man als Bank zunächst mal das Geld wiedersehen, sofern da kein gut bekannter Schuldner sich neu verpflichtet und/oder eine Ausbietungsgarantie abgibt.
...und wenn die Sicherheit nicht gekündigt wird keinen Beitritt zum Verfahren; nur wem schreiben Sie das?
In dem Verfahren gelten als Beteiligte, außer dem Gläubiger und dem Schuldner...
Beteiligt heißt doch lange noch nicht unbedingt beigetreten!
Als Bank trete ich, wie bereits erwähnt, dann bei, wenn mir aufgrund eines sehr hohen Beleihungsauslaufs die "Felle drohen schwimmen zu gehen"!
Ja, er ist sowohl an Geld interessiert. Aber leider viel mehr, mir schlechtes zuzufügen. Der jetzige Kredit läuft bei einer anderen Bank. Ich hatte über die geplante Auszahlung meines Ex-Mannes mit meiner Hausbank gesprochen.
Müsste ich dazu mal die Bank befragen?
Als allererstes ist der Versicherer zu benachrichtigen, dass das Objekt leer steht.
Solche Objekte brennen eben auch gerne mal.
Die Versicherung wird auch entsprechend teurer.
Ja das habe ich mir auch schon gedacht. Ich würde täglich zum Haus fahren, da ja auch die Grundstückspflege weiterhin durchzuführen ist. Um wieviel würde die Versicherung in etwa steigen?
Ich würde die Heizung erstmal "laufen lassen" bzw. die Abschläge reduzieren lassen.
Aber alle diese Kosten müssen von beiden zur Hälfte getragen werden, oder?