Note 6 wegen Bahnstreik?
Bei uns gab es zweimal einen Bahnstreik an verschiedenen Tagen. Das erste Mal war am Mittwoch, als die Klasse ein Test geschrieben hat. Ich habe nicht angerufen, weil ich dachte, dass die Schule bereits darüber informiert sei. Daraufhin erhielt ich eine 6.
Beim zweiten Mal, an einem Freitag, schrieb die Klasse eine Klassenarbeit im gleichen Fach, gleiche Lehrerin. Obwohl ich angerufen (Mailbox) und Bescheid gegeben habe, und sogar gefragt habe, ob mich vielleicht ein Lehrer mitnehmen könnte, erhielt ich keine Rückmeldung. Ich nahm an, dass ich nicht zur Schule kommen könne, und erhielt erneut eine 6. Darf die Lehrerin das?
Zu beachten ist auch, dass ich kein Fahrrad besitze und meine Schule 6 km entfernt ist, was das Laufen schwierig macht.
4 Antworten
Die Noten werden ihre Berechtigungen haben.
1. Wenn du noch nicht 18 bist ist dein Anruf gegenstandslos. deine Eltern müssten dich von der Schule abmelden.
2. Sind auch mit Streik immer ein paar Bahnen gefahren, da nur die GDL, nicht aber die EVG gestreikt hat. Man konnte also an sein Ziel kommen, hat aber länger gebraucht.
3. Lehrer dürfen dich nicht in ihrem privaten PKW mit nehmen. Da gibt es tatsächlich eine Klausel dafür.
4. Bei 6 km Entfernung wäre bestimmt irgendwas anderes gegangen, falls wirklich keine Bahn gefahren ist und wenn es per Bus gewesen wäre. Die Streiks wurden fast alle mehrere Tage in voraus angekündigt.
Naja bei uns ist die LVB und weder noch Bahn oder Bus ist gefahren. Ich bin schon 18 außerdem meinten einige lehrern am Anfang des Jahres, weil es schon ein Streik gab, dass sie mich mitnehmen wurden falls ich frage.
Mir persönlich kommen 1,5 Stunden in der Kälte zu laufen viel aber ich weiß nicht ob das als eine Begründung gelten wird.
Wo oder wem hast du denn auf die Mailbox gesprochen? Hier gehen solche Infos zum Sekretariat. Soll die Sekretärin dann die Lehrer fragen, wer dich mitnehmen könnte?
Ich bin bei "DeDeM: das hast du dir zu einfach gemacht. Zur Not hättest du zu Fuß gehen müssen.
Ob das mit der 6 nun so geht, keine Ahnung. Frag doch mal bei der SV nach oder beim Vertrauenslehrer. Es wird bestimmt mehrere SchülerInnen geben, die nicht kommen konnten. Und frage die besagte Lehrerin, ob du die Arbeit nachschreiben kannst oder anderweitig etwas zum Ausgleich tun kannst.
Wenn du bescheid gesagt hast, darf sie das eher nicht.
LG
Moin,
ich verstehe deine Empörung, aber ich muss dir leider mitteilen, dass die Erteilung der beiden Sechsen wohl möglich ist (nicht erbrachte Leistung, ohne gesundheitliche Entschuldigung).
Das Problem ist, dass du für dein Fehlen keinen triftigen Grund hattest, denn es hätte Möglichkeiten gegeben, zur Schule zu kommen. Streiks werden mindestens (etwa) 24 Stunden vorher angekündigt. Das wird dir so ausgelegt, dass du genügend Vorlaufzeit gehabt hättest, einen Transport zu organisieren.
Dich hätten deine Eltern fahren können. Du hättest rechtzeitig und persönlich (nicht über eine Mailbox am Tag des Streiks!) die Mitnahme durch Lehrkräfte organisieren können (obwohl ich mich wundere, dass eure Lehrkräfte das machen, weil die Mitnahme nur in zwingenden Ausnahmefällen zulässig ist; ob ein Streik zu solchen zwingenden Ausnahmefällen gehört, weiß ich nicht, erscheint mir aber zumindest zweifelhaft...). Du hättest tatsächlich gehen können (auch wenn das über eine Stunde Laufzeit bedeutet hätte). Du hättest ein Taxi nehmen können (auch wenn das über 20 Euro Kosten bedeutet hätte). Du hättest versuchen können, ein Fahrrad von irgend jemandem zu leihen...
So etwas in der Art wird man dir vorhalten können.
Nichtsdestotrotz erscheint mir die Maßnahme (gerade im zweiten Fall mit der Arbeit) ziemlich hart. Doch das nützt dir nichts, wenn ich das hart finde und das so als Lehrer womöglich nicht geregelt hätte. Du scheinst in deiner Schule keinen guten Ruf zu haben. Hast du in der Vergangenheit öfters mal bei Arbeiten gefehlt? Oder kann dich die betroffene Lehrerin aus irgendeinem Grund nicht leiden?
Aber über all das zu jammern oder nachzudenken ist müßig. Du bist (mit 18 Jahren) in der Oberstufe (also „freiwillig” in der Schule). Du hast dich zurzeit für den „Beruf” Schülerin entschieden. Da unterliegst du den gleichen Regeln wie im sonstigen Berufsleben: du bist dafür verantwortlich, deinen Arbeitsplatz (die Schule) rechtzeitig zu erreichen. Machst du das nicht, trägst du die Konsequenzen (Abmahnung im Berufsleben, eine Sechs in der Schule für eine nicht erbrachte Leistung).
Es tut mir leid, keine bessere Nachricht für dich zu haben.
LG von der Waterkant
Rede doch noch einmal mit der Lehrerin. Bleib höflich und reg dich nicht auf. Frage, ob sie dich die Arbeit nicht doch noch nachschreiben lassen kann.
Unter dem Strich ist sie im Recht (siehe oben). Das mag hart oder eine Zumutung sein, aber so ist es nun einmal.
Aber wenn du höflich um Gnade vor Recht nachfragst, wird sie dir das nur dann verwehren, wenn sie meint, dass du das öfter so machst (schlechter Ruf) oder wenn sie dich aus irgendeinem Grund nicht leiden kann.
Ein Anrecht hast du nicht. Aber nach meiner Erfahrung sind Lehrkräfte bei freundlichen Anfragen durchaus entgegenkommend (Ausnahme siehe zuvor)...
Viel Erfolg.
Danke für die Info.
Nun ja, ich wohne alleine mit meiner Mutter, und wir haben kein Auto. Wir haben niemanden um ein Fahrrad zu fragen. Außerdem besucht meine Mutter einen Deutschkurs, und ihre Lehrerin hat den Unterricht abgesagt, weil ihr Zug nicht gefahren ist.In der Schule waren die Stimmungen der Schüler so, dass einige nicht kommen konnten, außer natürlich die, die in der Nähe der Schule wohnen.