Nächste Klassenarbeit vor Rückgabe der Vorherigen?
Hallo zusammen!
Wir hatten heute in der Schule folgende Situation: Wir haben heute in der Schule eine Klassenarbeit in Englisch geschrieben, allerdings haben wir die vorherige noch nicht zurückbekommen. Meine Mitschülerin/Freundin meinte, dass man so etwas als Lehrer gar nicht darf.
Jetzt meine Frage an euch: Darf die Lehrerin das oder muss sie uns erst die vorherige Klassenarbeit zurückgeben?
LG
6 Antworten
Eine Arbeit muss doch zurückgegeben werden, damit man aus den Fehlern lernen kann. Von daher ist es absolut nicht akzeptabel, wenn die neue Arbeit geschrieben wird, bevor die alte zurück gegeben ist.
Das ganze Problem rührt daher, dass es Lehrer gibt, die sich ihr Korrekturzeit nicht einteilen können. Einfacher Tipp: Arbeit geschrieben und sofort an die Korrektur gehen. Dann passieren solche Pannen nicht.
Vielleicht sollte sie das als eine zweiteilige Prüfung deklarieren, die doppelt zählt.
Ich finde, bei GuteFrage argumentieren viele Schüler zu schnell juristisch. Man muss nicht immer danach fragen, was jemand darf und was nicht. Ihr solltet mehr danach fragen, was sinnvoll ist. Wenn du die Lehrerin davon überzeugen kannst, dass es anders sinnvoller wäre, weil ihr dann bei der korrigierte ersten Prüfung etwas lernen könnt, um es dann bei der zweiten anzuwenden, wird sie vielleicht eher auf eure Wünsche eingehen. Aber wenn mir jemand sagt, was ich darf und was nicht, motiviert mich das nicht, dem entgegen zu kommen.
Natürlich darf man das. Wieso auch nicht? Dadurch ändern sich die Noten ja nicht.
Natürlich darf sie das und es ist an einer Uni Gang und Gäbe, dass Klausurnoten erst Monate später bekanntgemacht werden.
Wer aus Klausuren lernen will, hat irgendwo nicht aufgepasst, denn Klausuren sind ein Wissenstest bereits behandelten Unterrichtsinhaltes. Von daher: wer aus Klausuren lernen möchte, hat vorher nichts gelernt. Ganz einfach und harte Realität.
Bundesland? Welche Art von "Klassenarbeit" war das diesmal und was zuvor?
In Bayern darf z.B. keine Schulaufgabe geschrieben werden, solange die vorherige noch nicht zurückgegeben wurde.
Stegreifaufgaben bzw. Kurzarbeiten sind von dieser Regelung nicht betroffen.