Kontopfändung mach restschuldbefreiung?

1 Antwort

Moin, folgendes kannst du machen:

Kopie des Beschlusses zur Restschuldbefreiung: Senden Sie eine Kopie des Beschlusses zur Restschuldbefreiung an den Gläubiger und weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 301 InsO (Insolvenzordnung) die Restschuldbefreiung dazu führt, dass alle Forderungen aus der Zeit vor der Insolvenz erloschen sind.

Anwalt einschalten: Wenn der Gläubiger weiterhin nicht kooperiert, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten. Der Anwalt kann den Gläubiger offiziell zur Aufhebung der Pfändung auffordern und notfalls gerichtliche Schritte einleiten.

Gericht informieren: Sie können das Insolvenzgericht, das die Restschuldbefreiung erteilt hat, über die Situation informieren. Das Gericht kann den Gläubiger zur Herausgabe einer sogenannten „Pfandfreigabeerklärung“ anweisen.

Zwangsvollstreckungsgericht kontaktieren: Sie können auch das Zwangsvollstreckungsgericht kontaktieren, das die Pfändung ursprünglich angeordnet hat. Mit dem Nachweis der Restschuldbefreiung kann das Gericht die Pfändung aufheben.

Woher ich das weiß:Recherche