Ist das erlaubt (Vermieter)?
Ich habe meine Wohnung noch bis zu dem 15.09 laut Vertrag aber ich suchte einen Nachmieter den ich schnell gefunden hatte. Die Wohnung habe ich nur möbliert angegeben da ich die Möbel nicht mitnehmen.
der nachmieter hat bereits den Mietvertrag unterzeichnet. Aber teilte mir 1 Woche vor Abgabe der Schlüssel (28.08) mit das er die Möbel nicht kaufen möchte was aber bereits vereinbart war daraufhin habe ich beschlossen einen anderen nachmieter zu suchen aber die Vermieterin sagte das es in meinen Verschulden sei und ich dafür sorgen muss die Möbel loszuwerden.
„Sollte die Weitervermietung aufgrund Ihres dazu tun verhindert werden, können wir regress Ansprüche gegen Sie gelten machen.“
ist das erlaubt ? Ich habe wie oben erwähnt noch bis zum 15.09 meinen Vertrag und will die Möbel nicht mitnehmen. (Habe auch nix unterschrieben das ich zum 01.08 ausziehen möchte oder sonstigstes bloß das ich einen nachmieter suche)
3 Antworten
steht es im Mietvertrag, das er die Möbel übernehmen muss?
hast du mir dem neuen Mieter etwas schriftliches vereinbart?
er muss nur das was im Mietvertrag fixiert ist einhalten.
der Mietvertrag ist unterschrieben.
dann musst du die Wohnung so übergeben, wie du sie übernommen hast. oder so wie es im Mietvertrag schriftlich vereinbart ist.*
da hast du wohl schlechte Karten.
du kannst nicht den Mietvertrag aufheben das kann nur Mieter oder neuer Mieter.
entweder Leerräume, oder Sperrmüll anfordern.
*wenn im Mietvertrag steht, das er die Möbel übernehmen muss (mit Zahlung an dich) muss er sich daran auch halten.
Wenn ich das richtig verstehe hast Du Dich mit dem Vermieter geeinigt, dass Du zum 15.9 ausziehen kannst, wenn Du einen Nachmieter hast. Das würde bedeuten, dass ohne Nachmieter der Mietvertrag länger laufen würde und Du nicht ohne weiter Nietzahlung zum 15.9. ausziehen könntest, weil zum Beispiel zu diesem Zeitpunkt die sonst notwendige Kündigungsfrist laut Mietvertrag nicht erfüllt wäre.
Falls meine Annahme bis dahin korrekt ist, dann hätte der Vermieter tatsächlich einen Anspeuch gegen Dich in Höhe der verloren gegangenen Miete, wenn niemand zu diesem Zeitpunkt einzieht und evtl. auch, wenn er einen bereits geschlossenen Mietvertrag rückgängig machen muss, aber da bin ich mir nicht sicher.
Denn der entscheidende Punkt: Welche Vereinbaring Du wegen der Möbel haben möchtest und ob der Nachmieter nach Besichtigung der Möbel die akzeptiert oder nicht, ist rechtlich gesehen das Problem zwischen Dir und dem Nachmieter und hat mit dem Vermieter rechtlich nichts zu tun.
Und wenn Du mit dem Nachmieter keine schriftliche Vereinbarung zur Übernahme der Möbel getroffen hast, dann hast Du schlechte Karten.
In diesem Fall bleibt Dir wahrscheinlich nur übrige, die Wohnung einschließlich der Möbelnzu räumen. Was Du dann mitten Möbeln machst ist Deine Sache, falls Du dies nicht mitnehmen willst und auch nicht anders los bekomnst, könntest Du diese zum Sperrmüll geben bzw. es ist oft, einmal oder zweimal im Jahr eine kostenlose Sperrmüllabfuhr bestellen zu können.
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Er hatte bereits unterschrieben, dass er die Möbel nimmt.
Der Rest muss dich nicht interessieren.
falls es schriftlich fixiert wurde..